Schäuble lässt BKA online spähen
Gesetzentwurf des Innenministers erlaubt Computer-Fahndung ohne richterliche Genehmigung / Bei “Gefahr im Verzuge” darf das Bundeskriminalamt sofort handeln
BERLIN. Die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur heimlichen Online-Durchsuchung von Computern gehen deutlich weiter als bisher bekannt. Das geht aus dem Entwurf eines “Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt” (BKA) hervor, das der Berliner Zeitung vorliegt. Demnach soll das BKA für begrenzte Zeit auch ohne richterliche Genehmigung Online-Durchsuchungen durchführen dürfen. Zudem ist ein Zugriff auf Computer auch dann erlaubt, wenn durch die Maßnahme unverdächtige Personen mitbetroffen sind. Das könnte der Fall sein, wenn mehrere Personen den betreffenden Computer nutzen oder der PC Bestandteil eines Netzwerks ist.
Das novellierte BKA-Gesetz, das demnächst im Bundeskabinett behandelt wird, sieht vor, dass es dem BKA-Chef und seinem Stellvertreter künftig erlaubt ist, bei “Gefahr im Verzuge” den Zugriff auf fremde Computer anzuweisen, bevor ein Gericht angerufen wird. Erst wenn nach maximal drei Tagen keine richterliche Bestätigung vorliegt, muss die Maßnahme abgebrochen werden. Ungeregelt bleibt aber, ob die innerhalb dieser Frist sichergestellten Daten anschließend vernichtet werden müssen.
Neben der umstrittenen Online-Durchsuchung stellt der Gesetzentwurf dem BKA noch eine Reihe weiterer Befugnisse in Aussicht, mit denen die Behörde ihre sogenannte Vorfeldaufklärung bei der Terrorabwehr erheblich ausbauen kann. Dazu gehören etwa extrem ausgeweitete Möglichkeiten zur Erhebung personenbezogener Daten sowie der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln wie V-Leuten und technischen Überwachungsgeräten. Auch der Personenkreis, auf den das BKA seine Ermittlungen ausweiten kann, ist in dem Gesetzentwurf deutlich weiter gefasst als bislang. So sollen die Ermittler künftig nicht nur von Terrorverdächtigen Daten erheben dürfen, sondern auch von “Kontakt- und Begleitpersonen”, derer sich potenzielle Täter “zur Begehung der Straftat bedienen könnten”. Aus Sicht der Linken sollen dem BKA damit Kompetenzen eingeräumt werden, die sich am Vorbild der US-Bundespolizei FBI orientieren. “Hier soll eine Super-Geheimpolizei geschaffen werden, die sich einer Kontrollmöglichkeit zu großen Teilen entzieht”, sagte der Innenexperte der Linken-Bundestagsfraktion, Jan Korte, der Berliner Zeitung. Die Gesetzesnovelle leite aus seiner Sicht eine “Zeitenwende ein, in der das grundgesetzlich abgesicherte Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten faktisch aufgehoben ist”. Dies sei umso bedenklicher, als das BKA anders als Geheimdienste auch exekutive Möglichkeiten habe.