Rechtsanwalt von Gravenreuth nimmt sich das Leben
Suizid vor Haftantritt
Der Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist tot. Der wegen versuchten Betruges rechtskräftig verurteilte Jurist sollte im Februar 2010 eine Haftstrafe von 14 Monaten antreten. In der Nacht zum 22. Februar 2010 erschoss sich Gravenreuth.
Gravenreuth hat sich in seiner Wohnung in München-Schwabing das Leben genommen, nachdem er per E-Mail einen Abschiedsbrief verschickt hatte. Durch das Schreiben war auch die Polizei alarmiert worden, die darauf in die Wohnung des Anwalts eindrang. Daraufhin erschoss sich Gravenreuth unmittelbar.
Das meldet unter anderem der Bayerische Rundfunk. Gulli gibt an, der Selbstmord sei ihnen von mehreren Seiten bestätigt worden. Die Staatsanwaltschaft war für eine Stellungnahme bislang nicht zu erreichen. Die Pressestelle der Münchner Polizei wollte lediglich bestätigen, dass wegen einer Suizidandrohung ein Sondereinsatzkommando im Einsatz war.
Der 61-jährige Rechtsanwalt hätte in den nächsten Tagen eine 14-monatige Haftstrafe antreten müssen, da er im September 2008 vom Landgericht Berlin wegen Betrugs zum Nachteil der Berliner Tageszeitung taz verurteilt worden war. Im Februar 2009 verwarf das Berliner Kammergericht Gravenreuths Revision gegen das Urteil. Gravenreuth war im Oktober 2009 eine letzte Frist für den Haftantritt gewährt worden, um seine Kanzlei aufzulösen.
Bekannt wurde Gravenreuth zuerst in den 1980er Jahren durch Abmahnungen und Anzeigen gegen Schwarzkopierer. In den 2000er Jahren wurde er mehrfach verurteilt, unter anderem wegen Untreue und Urkundenfälschung. Eine Haftstrafe musste er bisher noch nicht verbüßen.
Quelle: Golem