Archive for März, 2010

Microsoft: Internet Explorer 9 kommt

Mittwoch, März 17th, 2010

Auf der Microsoft-Entwicklermesse „Mix10“ (15.-17. März in Las Vegas) zeigt der Software-Konzern unter anderem eine erste Version des neuen Browsers „Internet Explorer 9“.

Zu den Änderungen zählt die Unterstützung des neuen Standards „HTML 5“ für die Programmierung und Anzeige von Internetseiten. Videos lassen sich im hochaufgelösten H.264-Format und MP3- und AAC-Audiodateien im Browserfenster abspielen. Microsoft überarbeitet auch das Java-Modul. Im Vergleich zum aktuellen „Internet Explorer 8“ soll die 9er-Version sehr viel schneller laufen.

Im Internet stellt Microsoft eine erste Rohfassung des Internet Explorers 9 zum Ausprobieren bereit. Achtung: Es handelt sich um ein Programm, das sich noch am Anfang der Entwicklung befindet und das Sie daher auf keinen Fall als Standard-Browser einsetzen sollten. Wer den Browser installiert, muss mit Systemabstürzen und anderen Problemen rechnen. Empfehlung: Warten Sie, bis Microsoft eine stabile Beta anbietet.

Telekom: Wir löschen gerade 19 Terabyte Vorratsdaten

Donnerstag, März 4th, 2010

Telekommunikationsfirmen stellen Vorratsdatenspeicherung ein

Kaum hatte gestern das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig bezeichnet, begannen die Telekomkonzerne damit, die Daten auf ihren Speichern zu vernichten. Die Deutsche Telekom und Vodafone sind dabei, mehrere Terabyte an Daten unwiederbringlich zu löschen.

Die Telekommunikationsunternehmen in Deutschland reagieren unmittelbar auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung. Deutsche-Telekom-Sprecher Philipp Blank sagte: “Wir geben keine Auskunft zu Vorratsdaten mehr, wir speichern keine Vorratsdaten mehr und haben damit begonnen, die bereits gespeicherten Vorratsdaten zu löschen.” Das Speichervolumen der Vorratsdaten liege bei rund 19 Terabyte, das Löschen “wird ein wenig Zeit in Anspruch nehmen”, so Blank.

Auch Vodafone-Sprecher Kuzey Esener sagte, der Konzern habe schon gestern Nachmittag kurz nach der Urteilsverkündung angefangen, die Speicherung und die Erteilung von Auskünften zu stoppen. “Und wir löschen bereits die Daten, wie die Deutsche Telekom”. Sicherungskopien der Vorratsdaten würden nicht aufbewahrt, die Löschung sei vollständig und endgültig.

Laut dem Urteil des Verfassungsgerichts verstößt die Speicherung der Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen von 82 Millionen Menschen über sechs Monate in Deutschland gegen das Grundgesetz und ist damit nichtig. Das Gericht ordnete an, dass die gespeicherten Daten zu löschen sind. Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar nicht grundsätzlich verfassungswidrig, aber ihre derzeitige Umsetzung. Das Gesetz sei nicht verhältnismäßig, fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung bei der gigantischen Sammlung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch die Verwendungszwecke der Daten seien nicht hinreichend begrenzt.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco, der die Vorratsdatenspeicherung vor allem wegen der Kosten für seine Mitglieder abgelehnt hatte, sah die Entscheidung mit Freude - allerdings auch mit Sorge. Das Bundesverfassungsgericht habe hohe Anforderungen an die Sicherheit der auf Vorrat zu speichernden Daten gestellt, die im Falle einer Neuregelung sehr hohe Kosten für die Internetwirtschaft mit sich brächten.

Verbandschef Michael Rotert sagte: “Das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Sicherheitsniveau bringt es mit sich, dass die Kosten dieser Maßnahme für die Internetwirtschaft dramatisch ansteigen. Wir hatten nach altem Gesetz mit Kosten von über 300 Millionen Euro allein für Anschaffungen der nötigen Speichertechnik gerechnet. Nunmehr gehen wir davon aus, dass die Kosten für die neue Vorratsdatenspeicherung wahrscheinlich erheblich steigen.” Die Bundesregierung müsse den Telekommunikationsunternehmen diese Kosten erstatten.

Wie es mit der Vorratsdatenspeicherung weitergeht, ist indes unklar. Datenschützer möchten die zugrundeliegende EU-Richtlinie auf europäischer Ebene zu Fall bringen. Die CDU drängt hingegen auf einen neuen Gesetzesentwurf, der die EU-Richtlinie umsetzt.

Verfassungsgericht kassiert Vorratsdatenspeicherung

Mittwoch, März 3rd, 2010

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier lehnt Abhörmaßnahme nicht grundlegend ab

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die deutsche Regelung gehe weit über die europarechtlichen Vorgaben hinaus, so das Gericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung stark eingeschränkt. Verhandelt wurde von acht Richtern über drei Verfahren aus der Massenbeschwerde von über 34.000 Menschen.

Laut dem heutigen Urteil verstoßen die Paragrafen 113a und b des Telekommunikationsgesetzes gegen das Grundgesetz und sind damit nichtig. Die gespeicherten Daten sind zu löschen. Den Beschwerdeführern müssen vom Staat die Auslagen erstattet werden. Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar nicht grundsätzlich verfassungswidrig, aber ihre derzeitige Umsetzung, so das Gericht. Es fehlten normenklare Regelungen zur Datenverwendung und Datensicherheit.

Die in Deutschland praktizierte Vorratsdatenspeicherung gehe über die europarechtlichen Vorgaben weit hinaus, so der Richter. Einen Konflikt mit der EU-Richtlinie sieht das Bundesverfassungsgericht nicht, denn die entsprechende Richtlinie könne durchaus grundgesetzkonform umgesetzt werden. Der Gesetzgeber muss nun ein neues Abhörgesetz erarbeiten.

“Es ist ein sehr, sehr gutes Urteil. Ein großer Erfolg. Es hat sich gelohnt sich dagegen zu wehren”, sagte Grünen-Vorsitzende Claudia Roth. Auch der Datenschützer Padeluun begrüßte das Urteil in einer ersten Reaktion.

Umstrittene Vorratsdatenspeicherung

Die Anhörung in der mündlichen Verhandlung hatte am 15. Dezember 2009 stattgefunden. Bei dem Termin hatte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier die Vorratsdatenspeicherung mit dem Großen Lauschangriff und der Onlinedurchsuchung inhaltlich in Verbindung gebracht. Beide Gesetze hatte das Verfassungsgericht seinerzeit als nicht grundgesetzkonform bewertet und Nachbesserungen durchgesetzt.

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland seit 1. Januar 2008 in Kraft. Union und SPD haben mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen und der Aufenthaltsort von 82 Millionen Menschen werden über sechs Monate gespeichert. Seit 2009 müssen Unternehmen die Daten sammeln und vorhalten. Der Erste Senat hatte im März 2008 mit mehreren einstweiligen Anordnungen festgelegt, dass die Daten nur noch zur Ermittlung und Aufklärung besonders schwerer Straftaten von Polizei und Geheimdiensten verwendet werden dürfen. Nach breiten Protesten hatte die FDP in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Im Koalitionsvertrag wurde die Vorratsdatenspeicherung zwar ausgesetzt, kann aber zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit weiter genutzt werden.

Das Urteil wurde von Protesten des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und anderen Bürgerrechtlern begleitet. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach hatte die Vorratsdatenspeicherung bis zuletzt verteidigt. Er sagte der Bild-Zeitung: “Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff.”