Archive for the ‘Recht/Internetrecht’ Category

Korrekte Preisangabe auch im E-Mail-Newsletter

Mittwoch, Juni 23rd, 2010

Kabel Baden-Württemberg hatte in einer Werbe-E-Mail einen Telefonanschluss und eine Internetflatrate beworben, dabei aber den Anschlusspreis nicht genannt. Der Bundesgerichtshof hat dazu heute ein Urteil veröffentlicht.

Wer mit Preisen in einem Newsletter wirbt, muss sich dabei an die Gesetze halten und Endpreise angeben. Das geht aus einer heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen I ZR 149/07 gegen Kabel Baden-Württemberg wurde bereits am 10. Dezember 2009 gefällt. Die Werbung stammte aus dem Jahre 2005. Geklagt hatte ein konkurrierender Telekommunikationsanbieter.

Kabel BW hatte für einen Telefontarif und eine Internetflatrate mit Preisen geworben, ohne dass darauf hingewiesen wurde, dass dafür ein TV-Kabelanschluss Voraussetzung ist, dessen Kosten aber nicht angegeben wurden.

Rechtsanwalt Martin Schirmbacher von Härting Rechtsanwälte kommentierte das Urteil: “Die Entscheidung zeigt erneut, dass die Werbung mit Preisen kompliziert ist und der Teufel im Detail steckt.” Die Regeln der Preisangabenverordnung würden auch dann gelten, wenn in einem Newsletter geworben werde. Wer in einer E-Mail den Endkunden Leistungen anbiete, müsse bei Preisangaben Endpreise angeben. Das eingesetzte Medium spiele dabei keine Rolle. “Unter Endpreis ist der Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile zu verstehen.” Wenn für einen Kabelanschluss eine Installationsgebühr anfalle, müsse bei der Werbung für eine Flatrate, die einen Kabelanschluss voraussetzt, darauf hingewiesen werden, sagte Schirmbacher. Noch komplexer werde das Problem, wenn die Werbung grenzüberschreitend erfolge.

Der Bundesgerichtshof urteilte zugleich, dass bei den Werbeangaben für die Datenübertragungsrate keine Einschränkungen gelten würden. Der Werbende müsse nicht extra darauf hinweisen, dass die Datentransferrate im Kabelnetz “aufgrund von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat, nicht durchgängig erreicht werden” könne.

Bundesnetzagentur schaltet Nummer nach wenigen Stunden ab

Sonntag, Mai 16th, 2010

Die Bundesnetzagentur hat heute wegen unerlaubter telefonischer Gewinnversprechen die Abschaltung der Rufnummer (0)9005 673 400 eines Diensteanbieters aus Turin angeordnet. Erst am Vormittag waren entsprechende Beschwerden bei der Behörde eingegangen.

Mit ihrem Vorgehen will die Bundesnetzagentur ein hartes Vorgehen gegen unerlaubte telefonische Gewinnversprechen demonstrieren. Sie schaltete die beworbene 0900-Nummer nicht nur ab, sondern verhängte wie üblich auch ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für die Zeit ab dem 12. Mai 2010. Netzbetreibern ist es dadurch untersagt, Entgelte für Anrufe auf diese Rufnummer in Rechnung zu stellen oder Forderungen von Verbrauchern einzutreiben.

Allerdings ging die Bundesnetzagentur in diesem Fall noch einen Schritt weiter und ließ neben der Rufnummer (0)9005 673 400 auch alle weiteren (0)900er Rufnummern des Turiner Diensteanbieters abschalten.

In den unerlaubten Anrufen wurde den Betroffenen der Gewinn eines Mercedes Cabriolets beziehungsweise von bis zu 45.000 Euro versprochen. Zum Abruf des vermeintlichen Gewinns forderte eine Frau, Lara Stern, die betroffenen Verbraucher auf, die hochpreisige Rufnummer zurückzurufen.

Bundestag soll Einführung über den Umweg Europa verhindern

Sonntag, Mai 16th, 2010

In der nächsten Woche planen die Grünen im Bundestag eine Subsidiaritätsrüge. Damit soll verhindert werden, dass Internetsperren in Deutschland über eine Richtlinie der EU-Kommission doch noch eingeführt werden.

Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, die an Protesten gescheiterten Internetsperren über den Umweg Europa doch noch einführen zu wollen. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hatte Ende März 2010 einen Vorstoß für europaweite Internetsperren unternommen. In dem Richtlinienentwurf der EU-Kommission hieß es: “Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass der Zugang zu Websites mit Kinderpornografie gesperrt werden kann.” Der Vorschlag soll nach seiner Genehmigung in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte angekündigt, sich auf EU-Ebene für den Grundsatz “Löschen statt Sperren” einzusetzen und dafür zu werben. “Die Bundesregierung hat es offensichtlich gegenüber der EU-Kommission verpasst, die fraktionsübergreifende deutsche Ablehnung bei diesem Thema unmissverständlich klarzumachen”, sagte Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen. “Die Bundesregierung hat schon in der Vergangenheit gemeinsam mit der Kommission ‘über Bande’ gespielt und versucht, im Bundestag gescheiterte Vorhaben über den Umweg Europa einzuführen”, sagte Montag. Das sei so gewesen bei der Speicherung europäischer Fluggastdaten und bei der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Jetzt würde versucht, das gleiche Spiel bei der Einführung von Internetsperren zu wiederholen. “Wir Grünen machen dieses Spiel jedoch nicht mit”, sagte er.

Die grüne Partei werde in der nächsten Woche in den Fachausschüssen des Bundestages einen Antrag zur Abstimmung stellen, der eine Kompetenzüberschreitung durch die EU-Kommission kritisiert. Montag: “Wir fordern alle anderen Fraktionen des Bundestages auf, sich unserer Subsidiaritätsrüge anzuschließen und so die demokratischen Rechte des Parlaments gegenüber Brüssel wahrzunehmen.” Nach dem Vertrag von Lissabon können nationale Parlamente rügen, wenn die EU sich in Bereiche einmischt, die auf nationaler Ebene hinreichend geregelt werden können. Dies sei der erste Antrag dieser Art im Bundestag.

Internetsperren seien kein wirksames Mittel zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Da sie Aktivität suggerieren, die Inhalte tatsächlich jedoch im Netz zugänglich bleiben, seien sie letztlich kontraproduktiv, sagte Montag.

Telekom: Wir löschen gerade 19 Terabyte Vorratsdaten

Donnerstag, März 4th, 2010

Telekommunikationsfirmen stellen Vorratsdatenspeicherung ein

Kaum hatte gestern das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig bezeichnet, begannen die Telekomkonzerne damit, die Daten auf ihren Speichern zu vernichten. Die Deutsche Telekom und Vodafone sind dabei, mehrere Terabyte an Daten unwiederbringlich zu löschen.

Die Telekommunikationsunternehmen in Deutschland reagieren unmittelbar auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung. Deutsche-Telekom-Sprecher Philipp Blank sagte: “Wir geben keine Auskunft zu Vorratsdaten mehr, wir speichern keine Vorratsdaten mehr und haben damit begonnen, die bereits gespeicherten Vorratsdaten zu löschen.” Das Speichervolumen der Vorratsdaten liege bei rund 19 Terabyte, das Löschen “wird ein wenig Zeit in Anspruch nehmen”, so Blank.

Auch Vodafone-Sprecher Kuzey Esener sagte, der Konzern habe schon gestern Nachmittag kurz nach der Urteilsverkündung angefangen, die Speicherung und die Erteilung von Auskünften zu stoppen. “Und wir löschen bereits die Daten, wie die Deutsche Telekom”. Sicherungskopien der Vorratsdaten würden nicht aufbewahrt, die Löschung sei vollständig und endgültig.

Laut dem Urteil des Verfassungsgerichts verstößt die Speicherung der Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen von 82 Millionen Menschen über sechs Monate in Deutschland gegen das Grundgesetz und ist damit nichtig. Das Gericht ordnete an, dass die gespeicherten Daten zu löschen sind. Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar nicht grundsätzlich verfassungswidrig, aber ihre derzeitige Umsetzung. Das Gesetz sei nicht verhältnismäßig, fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung bei der gigantischen Sammlung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch die Verwendungszwecke der Daten seien nicht hinreichend begrenzt.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco, der die Vorratsdatenspeicherung vor allem wegen der Kosten für seine Mitglieder abgelehnt hatte, sah die Entscheidung mit Freude - allerdings auch mit Sorge. Das Bundesverfassungsgericht habe hohe Anforderungen an die Sicherheit der auf Vorrat zu speichernden Daten gestellt, die im Falle einer Neuregelung sehr hohe Kosten für die Internetwirtschaft mit sich brächten.

Verbandschef Michael Rotert sagte: “Das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Sicherheitsniveau bringt es mit sich, dass die Kosten dieser Maßnahme für die Internetwirtschaft dramatisch ansteigen. Wir hatten nach altem Gesetz mit Kosten von über 300 Millionen Euro allein für Anschaffungen der nötigen Speichertechnik gerechnet. Nunmehr gehen wir davon aus, dass die Kosten für die neue Vorratsdatenspeicherung wahrscheinlich erheblich steigen.” Die Bundesregierung müsse den Telekommunikationsunternehmen diese Kosten erstatten.

Wie es mit der Vorratsdatenspeicherung weitergeht, ist indes unklar. Datenschützer möchten die zugrundeliegende EU-Richtlinie auf europäischer Ebene zu Fall bringen. Die CDU drängt hingegen auf einen neuen Gesetzesentwurf, der die EU-Richtlinie umsetzt.

Verfassungsgericht kassiert Vorratsdatenspeicherung

Mittwoch, März 3rd, 2010

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier lehnt Abhörmaßnahme nicht grundlegend ab

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die deutsche Regelung gehe weit über die europarechtlichen Vorgaben hinaus, so das Gericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung stark eingeschränkt. Verhandelt wurde von acht Richtern über drei Verfahren aus der Massenbeschwerde von über 34.000 Menschen.

Laut dem heutigen Urteil verstoßen die Paragrafen 113a und b des Telekommunikationsgesetzes gegen das Grundgesetz und sind damit nichtig. Die gespeicherten Daten sind zu löschen. Den Beschwerdeführern müssen vom Staat die Auslagen erstattet werden. Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar nicht grundsätzlich verfassungswidrig, aber ihre derzeitige Umsetzung, so das Gericht. Es fehlten normenklare Regelungen zur Datenverwendung und Datensicherheit.

Die in Deutschland praktizierte Vorratsdatenspeicherung gehe über die europarechtlichen Vorgaben weit hinaus, so der Richter. Einen Konflikt mit der EU-Richtlinie sieht das Bundesverfassungsgericht nicht, denn die entsprechende Richtlinie könne durchaus grundgesetzkonform umgesetzt werden. Der Gesetzgeber muss nun ein neues Abhörgesetz erarbeiten.

“Es ist ein sehr, sehr gutes Urteil. Ein großer Erfolg. Es hat sich gelohnt sich dagegen zu wehren”, sagte Grünen-Vorsitzende Claudia Roth. Auch der Datenschützer Padeluun begrüßte das Urteil in einer ersten Reaktion.

Umstrittene Vorratsdatenspeicherung

Die Anhörung in der mündlichen Verhandlung hatte am 15. Dezember 2009 stattgefunden. Bei dem Termin hatte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier die Vorratsdatenspeicherung mit dem Großen Lauschangriff und der Onlinedurchsuchung inhaltlich in Verbindung gebracht. Beide Gesetze hatte das Verfassungsgericht seinerzeit als nicht grundgesetzkonform bewertet und Nachbesserungen durchgesetzt.

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland seit 1. Januar 2008 in Kraft. Union und SPD haben mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen und der Aufenthaltsort von 82 Millionen Menschen werden über sechs Monate gespeichert. Seit 2009 müssen Unternehmen die Daten sammeln und vorhalten. Der Erste Senat hatte im März 2008 mit mehreren einstweiligen Anordnungen festgelegt, dass die Daten nur noch zur Ermittlung und Aufklärung besonders schwerer Straftaten von Polizei und Geheimdiensten verwendet werden dürfen. Nach breiten Protesten hatte die FDP in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Im Koalitionsvertrag wurde die Vorratsdatenspeicherung zwar ausgesetzt, kann aber zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit weiter genutzt werden.

Das Urteil wurde von Protesten des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und anderen Bürgerrechtlern begleitet. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach hatte die Vorratsdatenspeicherung bis zuletzt verteidigt. Er sagte der Bild-Zeitung: “Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff.”

Neue Zuspitzung im Rechtsstreit zwischen Intel und AMD

Samstag, Oktober 17th, 2009

Gegenseitige Vorwürfe wegen Zurückhaltung von Beweisen
Intel und AMD bezichtigen sich gegenseitig, im laufenden Wettbewerbsstreit Beweise zurückzuhalten. Beide Seiten legten ähnliche Anschuldigungen bei einem US-Gericht vor.

Intel und AMD haben sich gegenseitig beschuldigt, in dem seit Jahren laufenden Wettbewerbsverfahren Beweise zurückzuhalten. “AMD hat falsche Angaben über sein Vorgehen gemacht und versucht, Fehler vor dem Gericht und vor Intel zu verbergen”, heißt es in der Stellungnahme des weltgrößten Prozessorherstellers.

AMD legte am selben Tag ebenfalls eine Eingabe beim Bezirksgericht in Delaware vor, in der die Vorwürfe des Gegners als “haltlos zurückgewiesen wurden. Intel selbst habe Beweise nicht vorgelegt und lasse fortgesetzt Dateien verschwinden, die für das Verfahren wichtig seien.

Im Oktober 2000 hatte AMD bei der EU Beschwerde gegen Intel eingereicht, weil der Konkurrent seine marktbeherrschende Stellung bei PC-Prozessoren illegal ausnutze, um seine Marktstellung zu sichern und auf andere Geschäftsbereiche auszuweiten. Anfang 2007 empfahl die EU ein förmliches Wettbewerbsverfahren. Im Juli 2007 legte die EU ihre Vorwürfe dar: Intel habe versucht, AMD aus dem Markt zu drängen. Intel antwortete mit der Bitte um Fristverlängerungen, die EU ließ Büros von Intel in München durchsuchen. Im Juli 2008 wurden die Vorwürfe von der EU ausgeweitet.

Intel soll laut EU Serverprozessoren unter den Herstellungskosten verkauft und Serverhersteller dafür bezahlt haben, den Verkaufsstart von AMD-Produkten zu verschieben. Später behauptete die EU, Intel habe einer großen Handelskette überproportionale Rabatte gewährt, damit diese ausschließlich PCs mit Intel-Prozessoren verkaufte. Intel widersprach dieser Darstellung und forderte die Wettbewerbshüter auf, beide Anschuldigungen zurückzunehmen und die gesamten Anwaltskosten zu übernehmen.

Mehr Straftaten im Internet

Freitag, Oktober 9th, 2009

Das Bundeskriminalamt warnt vor steigender Kriminalität im Internet. Die Täter würden immer professioneller. Erst diese Woche hatte ein Phishing-Angriff auf E-Mail-Konten für Schlagzeilen gesorgt.

Die Zahl der Straftaten im Internet ist weiter gestiegen. Im vergangenen Jahr zählten die Behörden rund 38 000 Fälle, ein Plus von etwa elf Prozent, wie das Bundeskriminalamt (BKA) und der Hightech-Branchenverband Bitkom mitteilten.In den meisten Fällen nutzen Kriminelle das Internet für Betrug, wie BKA-Chef Jörg Ziercke sagte. Die Zahl der Betrugsfälle beim Online-Banking ging 2008 deutlich zurück, dieses Jahr nimmt sie allerdings wieder stark zu.

Auf Basis der Daten der Landeskriminalämter rechnet Bitkom-Präsidiumsmitglied Dieter Kempf für dieses Jahr mit bis zu 2900 angezeigten Phishing-Fällen. Das wäre ein Plus von rund 50 Prozent. Phishing bedeutet das Fischen nach Passworten. Fingierte E-Mails geben sich als offizielle Post etwa einer Bank aus und fordern dazu auf, sensible Daten wie PIN oder die Kontonummer anzugeben.

Elf Millionen Euro Schaden

Rund 24 Millionen Deutsche erledigen ihre Bankgeschäfte inzwischen im Internet, das sind 38 Prozent aller Bürger zwischen 16 und 74 Jahren. Laut Bitkom verzichtet aber inzwischen fast jeder dritte Internetnutzer über 14 Jahren aus Sicherheitsgründen auf Online-Banking. Die durchschnittliche Schadenssumme bei Online-Banking-Delikten liegt laut BKA bei rund 4000 Euro. Bitkom geht davon aus, dass der Gesamtschaden 2009 um 56 Prozent auf elf Millionen Euro steigen wird.

Eine Forsa-Umfrage für Bitkom ergab, dass 38 Prozent der Internetnutzer schon einmal einen Virus oder ein Schadprogramm auf dem Computer hatten. Drei Prozent erlitten dadurch einen finanziellen Schaden.

BKA und Bitkom forderten die Internetnutzer auf, höchste Anforderungen an die Sicherheit ihres Computers zu stellen und zu diesem Zweck etwa Antiviren-Programme ständig auf dem neuesten Stand zu halten. Wichtig sei es auch, keine zu einfachen Passwörter zu verwenden. So seien etwa der Name der Ehepartners oder Zahlenfolgen wie „12345“ immer noch sehr beliebt.

Neue Bundesregierung: Gema bringt sich in Stellung

Dienstag, Oktober 6th, 2009

Provider sollen beim Kampf gegen Internetpiraterie helfen

Zum Start der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und FDP bringt sich die Gema in Stellung. Die Verwertungsgesellschaft drängt unter anderem auf freiwillige Vereinbarungen zwischen Providern und Rechteinhabern zur Bekämpfung von Internetpiraterie.Geht es nach der Gema, wird der Schutz des geistigen Eigentums im Regierungsprogramm fest verankert, ebenso eine angemessene Vergütung schöpferischer Leistungen in Deutschland und Europa.

Die neue Bundesregierung soll sich für die Forderungen der Verwertungsgesellschaften im Streit um einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen in der EU einsetzen. Die Kommission drängt auf europaweite Lizenzen, die derzeit vornehmlich territorial beschränkt vergeben werden, was den Markt aus Sicht der EU-Kommission behindert.Auf nationaler Ebene soll die neue Bundesregierung die Übergangsfrist bezüglich der Pauschalabgaben auf Geräte und Speichermedien verlängern. Der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene zweite Korb der Urheberrechtsreform sieht vor, dass sich Verwertungsgesellschaften und Verbände der Geräte- und Speichermedienhersteller auf Tarife für die Vergütung privater Kopien einigen müssen. Um Zahlungsausfälle während der Verhandlungsphase zu verhindern, ist eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen, in der die alten Tarife bis zur vertraglichen Vereinbarung von neuen Tarifen Anwendung finden sollten, meint die Gema.

Da die Industrieverbände dies anders sehen, drängt die Gema die neue Bundesregierung nun, die Übergangsregelungen zur präzisieren und zu verlängern.Zudem solle die Bundesregierung den vom Bundeswirtschaftsministerium initiierten Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie zur Chefsache erklären. Die Gema drängt auf freiwillige Vereinbarungen zwischen Providern und Rechteinhabern zur Bekämpfung von Internetpiraterie.

Beschlagnahme von E-Mails auf Mailservern erlaubt

Sonntag, Juli 19th, 2009

Verfassungsbeschwerde gescheitert

Die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers ist rechtens. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nun zurückgewiesen.

Laut dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts rechtfertigen die Strafprozessvorschriften der §§ 94 ff. StPO einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG), “wenn dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den sachlichen Erfordernissen einer entsprechenden Ausgestaltung des strafprozessualen Verfahrens Rechnung getragen wird.”

Die “wirksame Strafverfolgung, die Verbrechensbekämpfung und das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren” seien legitime Zwecke, die eine Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses rechtfertigen können.

Dennoch dürfen die Ermittler nicht grenzenlos sammeln. Es müsse sichergestellt werden, dass “Kommunikationsinhalte des höchstpersönlichen Bereichs nicht gespeichert und verwertet, sondern unverzüglich gelöscht werden, wenn es ausnahmsweise zu ihrer Erhebung gekommen ist.” Außerdem sei die “Gewinnung überschießender, für das Verfahren bedeutungsloser Daten” nach Möglichkeit zu vermeiden.

Das Amtsgericht hatte in einem Ermittlungsverfahren gegen Dritte wegen Betrugs und Untreue die Durchsuchung der Wohnung des Beschwerdeführers angeordnet, um dort Unterlagen und Datenträger, insbesondere Textdateien und E-Mails aufzufinden, die als Beweismittel in Betracht kamen.

Der Beschwerdeführer nutzt laut der Umschreibung des Bundesverfassungsgerichts jedoch IMAP und rief die E-Mails nur online ab. Die Ermittler wurden zwar darauf hingewiesen, ein Zugang zum Postfach auf einem Mailserver des Providers wurde ihnen jedoch verweigert. Nach Ansicht des Beschwerdeführers ließ der Durchsuchungsbeschluss dies nicht zu.

Das Amtsgericht ordnete daraufhin die Beschlagnahme der Daten auf dem E-Mail-Account des Beschwerdeführers bei seinem Provider an. Bei diesem wurden die gesamten etwa 2.500 E-Mails des Beschwerdeführers, die seit Januar 2004 bis März 2006 auf dem Mailserver gespeichert worden waren, auf einen Datenträger kopiert und den Ermittlungsbehörden übergeben.

Nach einem Eilantrag des Beschwerdeführers hatte das Bundesverfassungsgericht mit einer einstweiligen Anordnung dem Amtsgericht aufgetragen, die Datenträger, Ausdrucke und Schriftstücke zu versiegeln und in Verwahrung zu nehmen.

Schließlich wurde die Verfassungsbeschwerde aber zurückgewiesen

Vorsicht Falle: Betrügerische Internetseiten

Samstag, Juli 4th, 2009

Mit Gewinnspielen und vermeintlich kostenlosen Intelligenztests oder Online-Fahrprüfungen locken unseriöse Anbieter Kunden in teure Abo-Fallen.

Das Internet ist Marktplatz, Kommunikationsplattform und Wissensdatenbank, doch neben den seriösen Anbietern tummeln sich im World Wide Web auch Betrüger, die Ihr Geld wollen. Einige haben sich auf eine ganz spezielle Art der Abzocke spezialisiert: Sie locken mit vermeintlich attraktiven Gewinnspielen und kostenlosen Tests. Der Trick: Sie verschleiern die Kosten Ihrer Angebote, scheinbare Gratis-Dienste sind in Wahrheit gebührenpflichtig – und vollkommen überteuert. Diese Internetseiten folgen meist einem bestimmten Schema – wer genau hinschaut, entlarvt die Betrüger mit wenigen Klicks. Folgende Tipps helfen Ihnen dabei:

  • Gehen Sie generell vorsichtig mit Ihren Daten um und geben Sie persönliche Informationen nicht auf verdächtigen Internetseiten preis. So ist beispielsweise bei einem Spritkostenvergleich die Eingabe persönlicher Angaben überflüssig, der Anbieter benötigt lediglich Ihre Postleitzahl, um Tankstellen in Ihrer Nähe anzuzeigen.
  • Seien Sie bei Gewinnspielen und Tests extrem vorsichtig. Geben Sie nicht Ihre Bankverbindung oder Kreditkartennummer an.
  • Scrollen Sie bis ans Ende von Internetseiten und lesen Sie auch das Kleingedruckte.
    Auch wenn es lästig ist: Studieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), achten Sie auf Hinweise zu eventuellen Kosten.
  • Sind Sie sich unsicher, geben Sie den Namen der Internetseite in eine Suchmaschine ein. Oft finden Sie Einträge in Foren oder auf Verbraucherschutzseiten über unseriöse Anbieter.

Tipp: Bei allen Internetgeschäften haben Sie ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, nutzen Sie es! Wenn die Abzocker Ihnen mit Inkasso-Forderungen drohen oder Mahnungen verschicken, widersprechen Sie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Nutzen Sie den COMPUTER BILD-Ratgeber zum Thema Musterbriefe. Sollte sich das Problem auf diese Weise nicht lösen lassen, wenden Sie sich an eine der örtlichen Verbraucherzentralen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Liste unseriöser Internetseiten veröffentlicht. Besonders hinterhältig: Die Abzocker nutzen auch Internetadressen, die „Anti-Abofalle“ oder „Verbraucher wehren sich“ im Namen tragen.