Archive for the ‘Recht/Internetrecht’ Category

Schäuble: Karlsruhe bei Onlinedurchsuchung nicht kompetent

Freitag, März 13th, 2009

Innenminister rügt Kompetenzüberschreitung des höchsten deutschen Gerichts

Für Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist das Bundesverfassungsgericht nicht befugt, über die Vorratsdatenspeicherung zu urteilen. Er hat “verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht”.

Deutschlands Innenminister spricht dem Bundesverfassungsgericht die Kompetenz ab, über die Vorratsdatenspeicherung zu urteilen. “In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht”, sagte Wolfgang Schäuble (CDU) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. In der einstweiligen Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung habe es das getan. Es sei jedoch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen - für jene nicht, bekräftigte Schäuble.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die umstrittene Vorratsdatenspeicherung im März 2008 eingeschränkt. Im November 2008 wurde der Richterspruch noch verschärft. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ist die Weitergabe von Telefon- und E-Mail-Daten an die Behörden nur noch dann legal, wenn dadurch eine dringende Gefahr für die Allgemeinheit oder Leib, Leben und Freiheit einer Person abgewehrt werden soll, oder wenn es um die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland geht. Die Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail, Anonymisierungsdiensten und Internet wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache jedoch weiterhin protokolliert. Das haben SPD, CDU und CSU im November 2007 per Gesetz festgelegt.

Auch Geheimdienste wie der Verfassungsschutz oder der Auslandsgeheimdienst BND dürfen nach dem Urteil die gespeicherten Daten offiziell ausschließlich zu diesen Zwecken verwenden. Über die tatsächliche Praxis der Dienste zu den Daten aus der Vorratsspeicherung ist bislang nichts bekannt. Am vergangenen Wochenende wurde öffentlich, dass der BND die Hackersoftware zur Onlinedurchsuchung im Jahr 2008 in mindestens 2.500 Fällen eingesetzt hat.

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, wies die Schäuble-Kritik zurück. “Das Bundesverfassungsgericht darf laut Verfassung der Politik nur Spielraum lassen innerhalb der Grenzen des Verfassungsrechts”, sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. Onlinedurchsuchungen können also nur bei gewichtigen Straftaten den Grundrechtsschutz der einzelnen Persönlichkeit zurücktreten lassen. Wäge die Politik nicht selbst ab, müsse es das Verfassungsgericht tun.

Quelle: Golem vom 11.03.2009

Ex-Innenminister Baum wirft Geheimdienst Rechtsbruch vor

Montag, März 9th, 2009

“Lüge, Skandal, absoluter Hammer”: Ex-Innenminister Gerhart Baum ist entsetzt über den BND, der nach SPIEGEL-Informationen in mindestens 2500 Fällen Computer infiltriert hat. Der FDP-Politiker nennt das Vorgehen rechtswidrig - und wirft der Bundesregierung Täuschung vor.

Hamburg - Er war selbst jahrelang Bundesinnenminister, heute ist er ein engagierter Kämpfer für Bürgerrechte: der FDP-Politiker Gerhart Baum. Fernsehzuschauer kennen ihn als bedächtigen Talkshow-Gast, Argumente wägt er vorsichtig ab, die Fassung verliert er nie.

An diesem Sonntag ist Gerhart Baum ein anderer. Stocksauer wäre eine Untertreibung, seine Stimme kocht. “Das ist ein absoluter Hammer”, schimpft er. “Ich fühle mich belogen und getäuscht.”

Der Grund für den Wutausbruch ist eine Enthüllung des SPIEGEL: Der Bundesnachrichtendienst hat massenweise Computer online infiltriert - es geht um mindestens 2500 Fälle im Ausland. Zum Teil wurden Festplatteninhalte kopiert, in anderen Fällen wurden Tastatureingaben mitverfolgt und Passwörter für E-Mail-Fächer abgefischt.

Das Besondere daran: Bundesregierung und Bundestag hatten monatelang über ebensolche Online-Durchsuchungen verhandelt. Dabei ging es primär zwar um das Bundeskriminalamt. Im Rahmen der Gespräche sei aber immer auch das Vorgehen des BND mit erörtert worden, sagt Baum zu SPIEGEL ONLINE.

“Die Bundesregierung hat stets versichert, Online-Durchsuchungen seien technisch schwer umzusetzen. Deshalb sei nur eine Handvoll Fälle pro Jahr zu erwarten”, berichtet der FDP-Politiker. “Dadurch ist ein komplett falscher Eindruck entstanden”, empört er sich. “Ganz offensichtlich sollten wir nur beruhigt werden.”

Mittlerweile sei klar, dass die Bundesregierung gelogen habe. “Wir fühlen uns getäuscht”, sagt Baum. Dabei gab es bereits ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen. Nach Baums Ansicht wäre spätestens dies der Zeitpunkt gewesen, zu dem alle Zahlen auf den Tisch gehört hätten. “Es ist ein Skandal, dass erst jetzt untersucht wird, wie viele Fälle es wirklich gibt.” Dass der BND ausländische Computer durchsucht hat, hält Baum für rechtswidrig. “Es gibt keine ausreichende Rechtslage”, sagt der Altliberale.

Auch Innenpolitiker von Koalition und Opposition verlangten am Wochenende Einschränkungen. “Der BND braucht für die Online-Durchsuchung dringend eine Rechtsgrundlage”, sagte CDU/CSU- Fraktionsvize Wolfgang Bosbach dem SPIEGEL. Auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Max Stadler (FDP), will “den rechtsstaatlichen Standard neu per Gesetz definieren”.

Das Kanzleramt will mit einer neuen Dienstanweisung die Anwendung der Online-Durchsuchung restriktiver handhaben, um damit illegale Aktionen auszuschließen. So soll die Durchsuchung nur nach dem “Grundsatz der Verhältnismäßigkeit” angewendet werden dürfen. Ein Beamter mit Befähigung zum Richteramt soll die Überwachung kontrollieren. Der BND-Präsident muss die Maßnahme zuvor persönlich genehmigen.

Ex-Innenminister Baum reicht dies jedoch nicht. Wenn sich Behörden nur auf das “Prinzip der Verhältnismäßigkeit” beriefen, dann sei dies in einer so schwerwiegenden Bürgerrechtsfrage bei weitem zu wenig. Baum bereitet derzeit eine neue Verfassungsbeschwerde zum BKA-Gesetz vor.

Bereits im Februar 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht die Online-Durchsuchung nur unter strengen Auflagen zugelassen. Damals ging es um den Verfassungsschutz. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist demnach nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen.

Quelle: Speigel Online ( Anselm Waldermann)

Abmahn-Anwalt Gravenreuth muss Haftstrafe antreten

Donnerstag, Februar 12th, 2009

Wie die “taz” berichtet, muss der als Abmahn-Anwalt bekannt gewordene Günter Freiherr von Gravenreuth nun doch eine 14-monatige Haftstrafe antreten, nachdem das Berliner Kammergericht seine Revision gegen ein Urteil vom vergangenen September abgelehnt hatte. Mehr noch - das Kammergericht verschärfte das Urteil des Berliner Landgerichts vom September 2008 und sprach nun statt von “versuchtem Betrug” von “vollendetem Betrug”.

Das Berliner Landgericht hatte Gravenreuth im September 2008 in zweiter Instanz wegen versuchten Betrugs zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Anwalt hatte die Internet-Domain der “taz” nicht nur pfänden, sondern sogar versteigern lassen wollen.

Das damalige Urteil fiel deswegen besonders hart aus, weil Gravenreuth zuvor schon wegen Veruntreuung von Mandantengeldern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Da die Richter dem Angeklagten “keine positive Legalprognose” bescheinigen konnten, war die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden.

Quelle: ZDnet

Opendownload.de und kein Ende

Mittwoch, Februar 11th, 2009


Seit Mitte des vergangenen Jahres, wird von Seiten der Verbraucherschützer vor der Website von „opendownload.de“ gewarnt. Die Betreiber dieser Website, bieten auf der Website Downloads von kostenfreien Programmen an.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale versuchen die Betreiber dieser Website mit der Weiterverbreitung von kostenfreien Programmen Dritter, wie z.B. den Adobe Acrobat Reader, unbedarfte aber auch erfahrene Internetnutzer abzukassieren.

Jeder Internetnutzer hat im Internet schon einmal nach kostenfreien Programmen, wie z.B. „OpenOffice“ oder nach Viren-Schutzprogrammen gesucht. Die einfachste Art und Weise wie diese Programme gefunden werden, ist die Suche über eine Suchmaschine. Jeder zweite Suchende im Internet benutzt bei seiner Suche die Suchmaschine „Google“ und landet auf der Website „opendownload.de“.

Nach mehreren Klicks innerhalb der Website, gelangten dann die Internetnutzer auf die Anmeldeseite, die neben einer Eingabemaske für persönliche Daten einen kaum erkennbaren Hinweis auf Kosten und Laufzeit enthält. Ohne die Hinterlegung der persönlichen Daten und den Ausschluss des Widerrufsrechts, konnte man keinen Download der kostenfreien Programme vornehmen.

In der Annahme, dass die geforderten Daten lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software benötigt wurden, hatten die meisten Internetnutzer diese Klausel übersehen.

Aufgrund der versteckten Kosten und keine Belehrung über das Widerrufsrecht ist nach der neusten Rechtsprechung kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen. Sollten Sie in dem Zusammenhang eine Mahnung erhalten, weisen Sie die Mahnung mit der Begründung „Dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist“, zurück. Dies ist ein Rat der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Nach Auffassung der Verbraucherschützer gehen die Betreiber von „opendownload.de“ besonders dreist vor. Denn wer sich anmeldet muss auf sein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht, durch setzen eines Häkchens, verzichten. Alleine das Setzen eines Häkchens reicht nicht aus, um auf sein gesetzliches Widerrufsrecht wirksam zu verzichten. Dieser Auffassung ist auch die Verbraucherschutzzentrale Rheinland-Pfalz.

 

Des Weiteren haben die Betreiber von „opendownload.de“ so einige Probleme mit den Informationspflichten im Fernabsatz. Die E-Mails, die (Opfer) Kunden kurz nach der Anmeldung erhalten, sehen in etwa so aus:

E-Mail-Anfang

Betreff: Ihre Anmeldung auf www.opendownload.de

Von:     Kundensupport www.opendownload.de

An:       Ihre E-Mail-Adresse

 

Sehr geehrte(r) Ihr Name

Willkommen bei www.opendownload.de.

Um Ihren Zugang frei zu schalten, öffnen Sie bitte folgende Internetadresse:

http://www.opendownload.de/freischalten. php?code = (Ihr Freischalt-Code)

Jetzt nur noch ihre Zugangsdaten:

Benutzername: (Ihr Benutzername)

Passwort:         (Ihr Passwort)              (auf Kleinschreibung achten)

eingeben und Sie haben sofort Zugang zu den Inhalten.

Bewahren Sie Ihre Zugangsdaten an einem sicheren Ort auf.

Antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Haben Sie Fragen zu unserem Angebot, nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Seite: http://www.support-online-center.com.

Sie benötigen hierzu Ihre Kundennummer:123456. Über das Kontaktformular können wir Ihre Anfragen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Anfragen direkt an Mailadresse: info@opendownload.de nicht zugestellt werden können.

 

Viel Spaß beim Stöbern!

 

Mit freundlichen Grüßen

www.opendownload.de

E-Mail-Ende

Wenn Sie sich das E-Mail einmal etwas genauer durchlesen, müsste Ihnen auffallen, dass etwas nicht stimmt. Sollte Ihnen nichts auffallen, möchte ich Ihnen verschiedene Punkte aufzeigen.

1.       Es gibt keine Widerrufsbelehrung. Sie werden jetzt sagen ich habe ja bereits, bei meiner Anmeldung auf das Widerrufsrecht verzichtet. Die Widerrufsbelehrung muss trotzdem in dem E-Mail erscheinen.

2.       Es gibt keine Informationen zu möglichen oder angeblich entstehenden Kosten.

3.       Es fehlt die Vertragsbestätigung in Textform.

4.       Es fehlt ein Hinweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (Link ist ausreichend) beziehungsweise fehlen die allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform in dem E-Mail.

Aufgrund dieser katastrophalen Fehler hätten die Betreiber von „opendownload.de“ kaum eine Chance ihre vermeintlichen Drohungen gerichtlich einzuklagen.

Auch die Drohbriefe mit denen sie jetzt zahlungsunwilligen Verbraucher versuchen einzuschüchtern, könnte man als drollig bezeichnen. Unter anderem heißt es darin:

Zitatanfang

Seit dem 01.01.2008 ist in Deutschland die “Vorratsdatenspeicherung” in Kraft getreten. Der Internetprovider (…) speichert die IP-Adresse (…) welche bei der Anmeldung auf der Seite www.opendownload.de übermittelt wurde. Unter Hinzuziehung des genauen Anmeldezeitpunktes (s. Rechnung) ist es den Ermittlungsbehörden möglich, die Adresse des Anschlussinhabers festzustellen. Sollte weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, behalten wir uns gerichtliche Schritte vor.”

Zitatende

Wer dieser Aussage glaubt und für bare Münze nimmt, er hat auch Angst vor dem Weihnachtsmann. Die Vorratsdatenspeicherung wurde erst zum 01.01.2009 gestartet, also ist die Aussage in der Rechnung und in der Mahnung falsch.

Die Betreiber von Kostenfallen im Internet dürften die Letzten sein, die von einem Provider oder gar einem Gericht die Daten hinter einer IP-Adresse bekommen. Einmal abgesehen davon, werden sich derartige Firmen ohnehin hüten, Amtsgerichte zu nahe zu kommen, um die Forderung einzuklagen. Denn aus den oben genannten Gründen wird jeder Richter die angebliche Forderung dieser Firmen zurückweisen.

Fazit:

Viel heiße Luft um nichts. Aus diesem Grund möchte ich an Ihren gesunden Menschenverstand appellieren, und Sie bitten, wenn Sie Vorhaben  die Rechnung zu bezahlen, sich einmal die weiterführend Links unten in diesem Bericht anzuschauen. Ich kann keinen dazu zwingen die Rechnung zu bezahlen. Dieser Bericht beruht nur auf eine Recherche, die ich im Internet zu diesem Thema durchgeführt habe. Als Grundlage für diese Recherche, dienten mir verschiedene Internetseiten und Forenbeiträge.

Folgende Web-Seiten wurden bei der Recherche herangezogen:

http://www.golem.de/0810/63231.html

http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/54304-opendownload-de.html

http://www.augsblog.de/2008/10/27/opendownload-droht-mit-vorratsdatenspeicherung/

http://www.verbraucherzentrale-rlp.de

Zum Schluss noch einige weiterführende Links zu diesem Thema, die Ihnen vielleicht weiterhelfen beziehungsweise etwas Klarheit in dieser Angelegenheit verschaffen können.
1) Das lesen:
Internetfallen: Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid, Inkassobrief - Computerbetrug.de und Dialerschutz.de

2) Das schauen:
YouTube - Broadcast Yourself.

Zur Frage ob eine Zahlung das Abo automatisch verlängert
Bei Abo: Einmal bezahlt, immer bezahlen?

Datenschutzgesetz: Schäuble will Wirtschaft schonen

Donnerstag, Dezember 11th, 2008

Keine Kennzeichnungspflicht zur Datenherkunft und Übergangsfrist von drei Jahren

Die Regierung hat heute das neue Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet. Der Datenschutz wird durch das Gesetz deutlich verschärft, meint das Innenministerium. Datenschützer und Opposition kritisieren, dass eine Kennzeichnungspflicht zur Datenherkunft fehlt und den Firmen eine Übergangsfrist von drei Jahren gewährt wird.

Das Bundeskabinett hat die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen. Das bedeutet eine Erhöhung der bestehenden Bußgelder, eine Zustimmungsregelung für Verbraucher sowie die Abschaffung des Listenprivilegs, um den massiven Anstieg von Datenhandel- und Missbrauch einzudämmen. Das Listenprivileg erlaubt die Weitergabe von Adressdaten grundsätzlich, wenn kein Widerspruch der Betroffenen vorliegt.

Laut Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll die Vorlage den Datenschutz nach den diversen Skandalen mit dem Handel vertraulicher Daten deutlich verschärfen. Der Datenschutz soll damit “endlich an die neuen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden, so die CDU-Verbraucherschutzexpertin Julia Klöckner.

Das Gesetz ziele darauf ab, den “Umgang mit Daten für Werbung, Markt- und Meinungsforschung transparenter und damit auch besser kontrollierbar zu machen”, sagte Schäuble der Rheinischen Post. Der Strafrahmen und der Bußgeldkatalog würden verschärft. Der Adresshandel soll von der Zustimmung der Betroffenen abhängig gemacht werden.

Ausnahmen soll es aber für Hilfsorganisationen, karitative Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen geben, darunter auch Parteien und Wählervereinigungen. Bei Datenverlust haben die Unternehmen eine Informationspflicht. Marktbeherrschenden Firmen soll es untersagt werden, Verträge davon abhängig zu machen, ob die Kunden der Nutzung persönlicher Daten zu Werbezwecken zustimmen.

Datenschützer hatten eine umfassende Auskunftspflicht über die Herkunft der Daten durch sogenannte Datenmarker gefordert. Diese ist jedoch nicht vorgesehen. “Das würde tatsächlich die Wirtschaft schädigen”, sagte Schäuble.

Laut FDP-Innenexpertin Gisela Piltz würden aber gerade gesetzte Marker den Missbrauch eindämmen. “Dies wäre auch Dreh- und Angelpunkt eines modernen Datenschutzrechts. Nur so wird die Transparenz für den Bürger hergestellt und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von personenbezogenen Daten garantiert”, sagte Piltz. Auch Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert bemängelte, dass nach den Erfahrungen mit dem Kontodatenskandal die Kennzeichnung der Datenherkunft und die Dokumentation der Datenströme nicht mit aufgenommen wurden.

Er kritisierte auch, dass das geplante Datenschutzaudit für Firmen mit einem “monströsen bürokratischen Aufwand” einhergehe. Zudem räume der Entwurf den betroffenen Wirtschaftszweigen eine Übergangsfrist von drei Jahren ein.

“Der Kabinettskompromiss zum verbesserten Schutz persönlicher Daten ist in Wahrheit gar keiner. Denn er berücksichtigt vor allem Wirtschaftsinteressen und nicht die Sicherheit der Bürger”, erklärt Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Linken. Die Idee, das Datenschutzgesetz zu novellieren, sei zwar im Ansatz richtig gewesen. Nun aber feiere die Bundesregierung einen Gesetzentwurf als Erfolg, der den Datenschutzskandalen bei der Telekom und bei Lidl in keiner Weise gerecht werde.

Kopierabgabe: Drucker und Multifunktionsgeräte werden teurer

Donnerstag, Dezember 11th, 2008

Bitkom und Verwertungsgesellschaften unterzeichnen Vertrag

Der Branchenverband Bitkom hat mit den Verwertungsgesellschaften einen Kompromiss für Urheberrechtsabgaben auf IT-Geräte ausgehandelt. Laut Bitkom erhöht sich durch die Kopierabgaben der Verkaufspreis, da die Hersteller diese Abgaben an die Verbraucher weitergeben.

Die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst und der Bitkom haben sich am 10. Dezember 2008 in Berlin über die Höhe der Geräteabgabe im sogenannten Reprographiebereich geeinigt. “Nach über einjährigen, zähen Verhandlungen wurde heute in Berlin ein Gesamtvertrag unterzeichnet, der die Urhebervergütungen für Multifunktionsgeräte, Drucker, Scanner und Faxgeräte verbindlich regelt”, so die Verwerter. Das Vertragswerk gelte rückwirkend ab 1. Januar 2008 und bezieht sich auf die Rechtslage seit Inkrafttreten des 2. Korbes der Urheberrechtsnovelle.

Laut Bitkom werden die Urheberabgaben auf Scanner, Faxgeräte und Kopierer teilweise zurückgehen. Neu hinzugekommen sind dagegen Abgaben auf Drucker und Multifunktionsgeräte, die drucken, scannen, kopieren und teilweise auch faxen können. Für die Produkte hätten die Verwertungsgesellschaften sehr hohe Abgaben gefordert, die teils über den Gerätepreisen gelegen hätten, so der Herstellerverband. “Wir haben hier einen Kompromiss mit Bauchschmerzen erzielt”, sagte Bitkom-Präsidiumsmitglied Uli Holdenried. Die Hersteller würden diese Abgaben an die Verbraucher weitergeben. Im ersten Halbjahr 2009 seien Preiserhöhungen bei Druckern und Multifunktionsgeräten geplant.

Journalisten und Ärzte gegen BKA-Gesetz

Freitag, November 14th, 2008

Beratung im Innenausschuss des Bundestages

Während der Innenausschuss des Bundestages über das BKA-Gesetz berät, das die Onlinedurchsuchung ermöglicht, hagelt es Kritik. Nicht nur Datenschützer, auch “Reporter ohne Grenzen” appellieren an die Abgeordneten, dem Gesetz die Zustimmung zu verweigern. Widerspruch kommt auch von Ärzten.

CDU/CSU und SPD haben sich darauf geeinigt, das neue BKA-Gesetz in der Plenarsitzung am 13. November 2008 zu beschließen. Am heutigen 10. November wird im Innenausschuss beraten. Das BKA-Gesetz sieht neben Onlinedurchsuchungen das Abhören von Telefonaten inklusive VoIP, die Erfassung von Verbindungs- und Standortdaten, Rasterfahndung und die optische und akustische Überwachung von Wohnungen vor.

Die Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) warnte vor den Folgen für die Pressefreiheit: “Der Entwurf des ‘Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt’ beschneidet das Recht von Journalisten, vertraulich zu recherchieren. Grundprinzipien der Pressefreiheit, der Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis, sind gefährdet”, sagt ROG-Geschäftsführerin Elke Schäfter. Neben der Überwachung kann das BKA von Medienbeschäftigten verlangen, ihr Recherchematerial herauszugeben - notfalls unter Androhung von Zwangsgeld, Beugehaft und Durchsuchung der Redaktionsräume. “Der Schutz von Informanten gehört zu den Voraussetzungen für einen kritischen, investigativen Journalismus. Er ist in dem geplanten Gesetz nicht mehr garantiert”, so Schäfter. Die Menschenrechtlerin appelliert an den Deutschen Bundestag, dem Gesetz die Zustimmung zu verweigern.

“Die Große Koalition muss endlich zur Kenntnis nehmen, dass sie mit ihrer Sicherheitspolitik seit Jahren eine Politik gegen den Willen der Bürger macht”, erklärt Jan Korte, Innenexperte der Linken. Er will, dass die Bundesregierung den Entwurf des BKA-Gesetzes gleich ganz zurückzieht. Korte: “Die Opposition steht mit ihrer Haltung, dem BKA-Gesetz ihre Zustimmung zu verweigern, nicht allein. Unser Protest wird durch die Bürger mitgetragen.”

Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe nannte die Koalitionspläne einen “Angriff auf die Bürgerrechte, die ärztliche Schweigepflicht und das Patient-Arzt-Verhältnis”. Korte erinnert weiter daran, dass am 11. Oktober 2008 in Berlin die größte Bürgerrechtsdemonstration seit 20 Jahren stattfand.

Es sei falsch, dem BKA zur Abwehr der Gefahr des internationalen Terrorismus umfassende Befugnisse wie zum Beispiel die präventive Telefonüberwachung oder die Onlinedurchsuchung einzuräumen, die das Erheben von Daten im Vorfeld eines konkreten Tatverdachts ermöglichen, sagt NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) dem Kölner Stadt-Anzeiger. Er hält insbesondere die Ausweitung der Präventivbefugnisse für das Bundeskriminalamt mit dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz für nicht vereinbar.

Am Sonntag, dem 9. November 2008, demonstrierte eine kleine Gruppe von Datenschützern in Wiesbaden vor dem Bundeskriminalamt gegen das neue BKA-Gesetz, berichtet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Widerstand aus sechs Bundesländern gegen BKA-Gesetz

Freitag, November 14th, 2008

FDP auch in Bayern gegen umstrittene Ermächtigung zur Onlinedurchsuchung

In mehreren Bundesländern gibt es Widerstand gegen das BKA-Gesetz und die Ermächtigung zur Onlinedurchsuchung. Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Bayern wollen der umstrittenen Vorlage nicht zustimmen.

Sechs Länder werden dem BKA-Gesetz im Bundesrat nicht zustimmen, da es dort Koalitionen mit Liberalen, mit Grünen und auch mit der Linkspartei gibt. Für solche Fälle ist Stimmenenthaltung im Bundesrat vorgesehen. Wenn sich alle an das halten, was ihre Partei im Bundestag erklärt hat, wird es eng für Schwarz-Rot. Im Bundesrat hätte die Große Koalition mit dem BKA-Gesetz dann noch einen dünnen Vorsprung von 35 zu 34. Wäre in Hessen die SPD-Ministerpräsidentin Andrea Ypsilanti gewählt worden, hätte sich die Situation gedreht.

Das im Bundestag verabschiedete BKA-Gesetz sieht neben Onlinedurchsuchungen das Abhören von Telefonaten inklusive VoIP, die Erfassung von Verbindungs- und Standortdaten, Rasterfahndung und die optische und akustische Überwachung von Wohnungen vor.

Nordrhein-Westfalen wird das Gesetz nicht unterstützen: “Wir werden das BKA-Gesetz im Bundesrats-Innenausschuss ablehnen und uns im Plenum der Stimme enthalten”, sagte Innenminister Ingo Wolf (FDP) der Berliner Zeitung.

Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL) kündigte ebenfalls seinen Widerstand an. “Ich lehne das BKA-Gesetz ab”, sagte er der Zeitung. “Es ist eine schallende Ohrfeige für die Bürgerrechte. Eine Zustimmung können wir uns nicht vorstellen”, so die Innenexpertin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, Antje Möller.

Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) ist ebenfalls weiter standhaft gegen die Vorlage. “Es war immer klar, dass ein Gesetz, das die Onlinedurchsuchung zulässt, vom Justizminister und der FDP nicht mitgetragen wird”, sagte Goll-Sprecher Stefan Wirz dem Blatt.

Auch die rot-rote Koalition in Berlin wird sich gegen die Verschärfung stemmen. “Die Linksfraktion geht davon aus, dass Berlin dem Gesetz nicht zustimmen wird”, sagte deren Sprecherin Kathi Seefeld.

In Bremen führt die SPD eine Koalition mit den Grünen. Dort ist sogar SPD-Bürgermeister Jens Böhrnsen gegen die Überwachungspläne. “Die Stimme Bremens kann die Bundesregierung nicht einkalkulieren”, so Senatssprecher Hermann Kleen. Die Ablehnung der Grünen sei eindeutig.

Zugleich eskaliert der Streit zwischen den bayerischen Koalitionspartnern CSU und FDP um das BKA-Gesetz. CSU-Generalsekretär Karl-Theodor ist empört darüber, dass die Liberalen das Thema Terrorabwehr zur “parteipolitischen Profilierung nutzen” würden. Er macht Druck auf die FDP, ihre Meinung zu ändern.

Quelle: Golem

Bundestag stimmt Online-Durchsuchungen zu

Donnerstag, November 13th, 2008

Computer dürfen heimlich durchsucht und Wohnungen mit versteckter Kamera ausgespäht werden: Mit großer Mehrheit hat der Bundestag dem umstrittenen BKA-Gesetz zugestimmt. FDP und Grüne haben bereits den Gang zum Verfassungsgericht angekündigt.

Berlin - Gegen den Widerstand der Opposition hat der Bundestag das umstrittene BKA-Gesetz nach jahrelangem Streit verabschiedet. 375 Parlamentarier stimmten am Mittwoch für das Gesetz, 168 dagegen, 6 enthielten sich. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen - voraussichtlich noch vor Weihnachten. FDP und Grüne haben den Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt.

Zuvor hatte es im Plenum eine turbulente Debatte gegeben. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezeichnete das Gesetz als notwendig zur Verteidigung der Freiheitsrechte in Deutschland. Der Staat habe die Aufgabe, Straftaten zu verhindern. Kritiker mahnte er, ihre “Diffamierungskampagne” einzustellen.

Zwei Jahre lang hatte die Koalition um das Paket gerungen - “viel zu lang”, wie Schäuble meinte. “Wir wissen (…), was die Verfassung erlaubt und was sie nicht erlaubt, und wir halten uns peinlich genau daran”, hatte Schäuble auch am Mittwoch im RBB-Inforadio gesagt.

Die Opposition kritisierte den Gesetzentwurf heftig. Er sei getragen von einer “Geringschätzung des Kernbereichs der privaten Lebensführung”, sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP- Fraktion, Gisela Piltz.

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Schäuble: “Private Daten beim Staat sicher”

Samstag, August 30th, 2008

Bundesinnenminister wendet sich gegen Verbot von Datenhandel

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat sich im aktuellen Skandal um Datenhandel und illegale Kontoabbuchungen gegen Gesetzesänderungen gewandt. In den Händen des Staates seien Daten sicher, beschwichtigte er zugleich.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich gegen eine Verbesserung des Datenschutzes durch ein Verbot des Adresshandels gewandt. “Es sind eine Menge Ideen und Vorschläge auf dem Markt. Ich selbst bin skeptisch, ob wir neue Gesetze brauchen”, sagte er der Bild-Zeitung. “Die Verantwortlichen und Experten von Bund und Ländern müssen jetzt gemeinsam das Ganze gründlich analysieren und überlegen, wie wir dem Datenklau im privaten Bereich das Handwerk legen können.”

Schäubles Amtskollege, Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU), hat dagegen ein generelles Verbot des Handels mit persönlichen Daten angeregt. “Wenn wir die Verbraucher anders vor kriminellen Machenschaften nicht schützen können, müssen wir überlegen, ob wir den Handel mit persönlichen Daten generell verbieten”, sagte er am Sonntag, den 24. August 2008. Nach geltendem Datenschutzrecht dürfen Angaben wie Name, Anschrift, Geburtsjahr und Beruf zu Werbezwecken weitergegeben und genutzt werden, sofern der Betroffene nicht ausdrücklich widerspricht. Dagegen ist es bereits verboten, ohne Einwilligung des Betroffenen mit Kontodaten zu handeln.

Am 12. August 2008 war der massenhafte, kriminelle Handel mit Kundendaten der Süddeutschen Klassenlotterie bekanntgeworden. Verbraucherschützern liegt eine CD mit 17.000 Datensätzen vor, die auch Kontoverbindungen enthalten. Hunderte sind von illegalen Kontoabbuchungen in Höhe von 30 und 100 Euro betroffen. Schäuble: “Ich kann allen Verbrauchern nur raten: Gehen Sie mit Ihren Daten zurückhaltend um, kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge. Und überall Einzugsermächtigungen zu erteilen, ist falsch.”

Nächste Woche lädt Schäuble Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), Glos und Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU), den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und Ministerkollegen und Datenschützer aus den Ländern zu einem Gespräch ein.

Schäuble, der für Vorratsdatenspeicherung ebenso wie für die Befugnis zum Ausspionieren privater Computer und für andere Überwachungsmaßnahmen eintritt, hält dagegen staatlich erhobene und gespeicherte Daten für “sicherer als die Daten, die im privaten, nicht-öffentlichen Bereich umlaufen. Sie sind auch sicherer als in anderen europäischen Ländern”, so der Unionspolitiker.