Archive for the ‘Telekommunikation’ Category

Bundesnetzagentur schaltet Nummer nach wenigen Stunden ab

Sonntag, Mai 16th, 2010

Die Bundesnetzagentur hat heute wegen unerlaubter telefonischer Gewinnversprechen die Abschaltung der Rufnummer (0)9005 673 400 eines Diensteanbieters aus Turin angeordnet. Erst am Vormittag waren entsprechende Beschwerden bei der Behörde eingegangen.

Mit ihrem Vorgehen will die Bundesnetzagentur ein hartes Vorgehen gegen unerlaubte telefonische Gewinnversprechen demonstrieren. Sie schaltete die beworbene 0900-Nummer nicht nur ab, sondern verhängte wie üblich auch ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für die Zeit ab dem 12. Mai 2010. Netzbetreibern ist es dadurch untersagt, Entgelte für Anrufe auf diese Rufnummer in Rechnung zu stellen oder Forderungen von Verbrauchern einzutreiben.

Allerdings ging die Bundesnetzagentur in diesem Fall noch einen Schritt weiter und ließ neben der Rufnummer (0)9005 673 400 auch alle weiteren (0)900er Rufnummern des Turiner Diensteanbieters abschalten.

In den unerlaubten Anrufen wurde den Betroffenen der Gewinn eines Mercedes Cabriolets beziehungsweise von bis zu 45.000 Euro versprochen. Zum Abruf des vermeintlichen Gewinns forderte eine Frau, Lara Stern, die betroffenen Verbraucher auf, die hochpreisige Rufnummer zurückzurufen.

Telefon-Warteschleifen werden nicht kostenlos

Sonntag, Mai 9th, 2010

Die Grünen wollten telefonische Warteschleifen kostenlos machen. Der Bundestag hat das gestern mit Regierungsmehrheit ohne Aussprache abgelehnt.

Die grüne Fraktionsvizechefin Bärbel Höhn bedauerte die Entscheidung des Bundestages, ein Gesetz abzulehnen, das Warteschleifen in telefonischen Hotlines kostenlos machen wollte. Das Problem werde auf die lange Bank geschoben. Eine Chance, Verbraucher vor der Abzocke durch teure Warteschleifen zu schützen, sei damit vertan worden, sagte sie.

Die Koalition habe geschlossen gegen unseren Antrag zu kostenlosen Telefonwarteschleifen bei Service-Nummern gestimmt, hieß es bei den Grünen. Dies richte sich auch gegen die eigene Verbraucherschutzministerin. Ilse Aigner (CSU) hatte immer wieder angekündigt, sie wolle dem Problem gesetzlich einen Riegel vorschieben.

“Wir haben in den letzten Monaten die Verweildauer bei kostenpflichtigen Service-Hotlines getestet. Dabei wurden knapp 700 Testanrufe bei 0180- und 0900-Nummern getätigt”, sagte Höhn. Das Ergebnis sei miserabel gewesen. Bei rund 45 Prozent der 40 getesteten Unternehmen wartete man durchschnittlich länger als 1,5 Minuten. Die längste Verweildauer mit mehr als 18 Minuten gab es bei einem DSL-Anbieter. Die teuerste Warteschleife mit 22 Euro wurde bei einer Esoterik-Hotline gemessen. Die Testerhebungen der Grünen oder der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ergaben, dass Preise bis zu 3 Euro pro Minute kein Einzelfall seien. “Lange Warteschleifen scheinen bei vielen Unternehmen zum Geschäftsmodell zu gehören”, beklagte Höhn im Gespräch mit der Saarbrücker Zeitung.

Dringend nötig sei ein Gesetz, damit Verbraucher erst zahlen müssen, wenn sie tatsächlich einen Berater am anderen Ende der Leitung haben. “Dies ist bereits in Frankreich so geregelt und sollte schnellstmöglich auch hier in Deutschland eingeführt werden”, sagte Höhn.

Technisch seien kostenfreie Warteschleifen längst machbar, etwa mit Softwarelösungen, die Anrufer zwischenzeitlich auf eine kostenfreie 0800-Nummer umleiten. Dies würde von einigen Unternehmen bereits praktiziert, begründeten die Grünen.

Telekom geht gegen unerlaubte Datenweitergabe bei Vertriebspartnern vor

Freitag, Oktober 16th, 2009

Mit Strafanzeigen und Abmahnungen reagiert die Telekom jetzt auf den Datenmissbrauch durch vier Vertriebspartner, die gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen und unzulässige Vertriebsmethoden angewandt haben.
Erneut sind Telekom-Kunden einer Datenpanne zum Opfer gefallen. Diesmal waren es Vertriebspartner des ehemaligen Staatsunternehmens, die unerlaubterweise Kundendaten an Drittfirmen weitergegeben haben. Aufgedeckt wurde der Missbrauch durch Kontrollen der Telekom selbst, die nach früheren Datenschutz-Skandalen dazu ein eigenes Überwachungssystem installiert hatte.
Strafanzeige und Abmahnungen der Vertriebspartner
Insgesamt vier Vertriebspartner haben demnach ohne Einwilligung der Telekom und vertragswidrig Daten von Telekom-Kunden an Call-Center zur Kundenakquise weitergegeben. Zudem hatten diese Vertriebspartner dadurch auch noch höhere Provisionen erhalten, da sie diese Aufträge nicht richtig ausgewiesen hatten. Auf die Entdeckung der Missstände hat die Deutsche Telekom unverzüglich reagiert und Strafanzeige gestellt. In einem Fall wurde die Zusammenarbeit mit einem Partnerunternehmen bereits beendet, die anderen Unternehmen erhielten Abmahnungen.
Zudem werden Vertragsstrafen gefordert
Zusätzlich fordert die Telekom von den Übeltätern entsprechende Vertragsstrafen und verlangt eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Provisionen. Insgesamt belaufen sich die Forderungen auf rund 1,5 Millionen EUR. Das harte Vorgehen begründete der Datenschutz-Vorstand der Telekom, Manfred Balz, mit dem Versprechen seines Unternehmens an die Kunden, dass man hart gegen unseriöse Kundenwerbung vorgehen wolle. Einen Grund zur  generellen Verurteilung des indirekten Vertriebs über Partnerfirmen, sieht der Telekom-Vorstand in dem Fall jedoch nicht.

Beschlagnahme von E-Mails auf Mailservern erlaubt

Sonntag, Juli 19th, 2009

Verfassungsbeschwerde gescheitert

Die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers ist rechtens. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nun zurückgewiesen.

Laut dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts rechtfertigen die Strafprozessvorschriften der §§ 94 ff. StPO einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG), “wenn dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den sachlichen Erfordernissen einer entsprechenden Ausgestaltung des strafprozessualen Verfahrens Rechnung getragen wird.”

Die “wirksame Strafverfolgung, die Verbrechensbekämpfung und das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren” seien legitime Zwecke, die eine Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses rechtfertigen können.

Dennoch dürfen die Ermittler nicht grenzenlos sammeln. Es müsse sichergestellt werden, dass “Kommunikationsinhalte des höchstpersönlichen Bereichs nicht gespeichert und verwertet, sondern unverzüglich gelöscht werden, wenn es ausnahmsweise zu ihrer Erhebung gekommen ist.” Außerdem sei die “Gewinnung überschießender, für das Verfahren bedeutungsloser Daten” nach Möglichkeit zu vermeiden.

Das Amtsgericht hatte in einem Ermittlungsverfahren gegen Dritte wegen Betrugs und Untreue die Durchsuchung der Wohnung des Beschwerdeführers angeordnet, um dort Unterlagen und Datenträger, insbesondere Textdateien und E-Mails aufzufinden, die als Beweismittel in Betracht kamen.

Der Beschwerdeführer nutzt laut der Umschreibung des Bundesverfassungsgerichts jedoch IMAP und rief die E-Mails nur online ab. Die Ermittler wurden zwar darauf hingewiesen, ein Zugang zum Postfach auf einem Mailserver des Providers wurde ihnen jedoch verweigert. Nach Ansicht des Beschwerdeführers ließ der Durchsuchungsbeschluss dies nicht zu.

Das Amtsgericht ordnete daraufhin die Beschlagnahme der Daten auf dem E-Mail-Account des Beschwerdeführers bei seinem Provider an. Bei diesem wurden die gesamten etwa 2.500 E-Mails des Beschwerdeführers, die seit Januar 2004 bis März 2006 auf dem Mailserver gespeichert worden waren, auf einen Datenträger kopiert und den Ermittlungsbehörden übergeben.

Nach einem Eilantrag des Beschwerdeführers hatte das Bundesverfassungsgericht mit einer einstweiligen Anordnung dem Amtsgericht aufgetragen, die Datenträger, Ausdrucke und Schriftstücke zu versiegeln und in Verwahrung zu nehmen.

Schließlich wurde die Verfassungsbeschwerde aber zurückgewiesen

Telekom: Details zu VDSL ohne Zwangs-TV

Freitag, Juni 5th, 2009

Call & Surf Comfort VDSL 25 ab 44,95 Euro im Monat 

Die Telekom bringt mit dem Tarif Call & Surf Comfort VDSL 25 zum 15. Juni 2009 einen VDSL-Tarif ohne Zwangskopplung mit dem IPTV-Angebot Entertain. Das Produkt wurde bereits auf der Cebit angekündigt, nun hat die Telekom Details veröffentlicht.

Eher ungeplant hat die Telekom Details zu ihrem entkoppelten VDSL-Angebot veröffentlicht, denn die Daten sind bislang nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Konzerns aufgetaucht, eine offizielle Ankündigung gab es noch nicht. Der Preisliste zu Call & Surf Comfort VDSL 25 ist zu entnehmen, dass bis zum 30. September 2009 die neuen VDSL-Tarife zum Aktionspreis angeboten werden.

So kostet die Standard-Version bis 30. September 2009 monatlich 44,95 Euro, danach 49,95 Euro. Der Universalanschluss mit zwei Leitungen und drei Rufnummern ist 4 Euro teurer und kostet zunächst 48,95 und später 53,95 Euro.

Weitere Details gehen aus den Vertragsbedingungen hervor: Demnach steht Nutzern im Downstream eine Bandbreite zwischen 16,7 und 25 MBit/s zur Verfügung. Im Upstream sind es 1,6 bis 5,5 MBit/s.

Mehr Bandbreite gibt es mit der “Option VDSL 50″, die zusätzlich 5 Euro pro Monat kostet. Hier gibt die Telekom für den Downstream eine Bandbreite zwischen 27,9 MBit/s und 51,3 MBit/s an, für den Upstream 2,7 bis 10 MBit/s.

Die Preisliste ist auf 3. Juni 2009 datiert, die neuen Tarife sollen frühestens ab 15. Juni 2009 zur Verfügung stehen. Die Telekom hat die Angaben auf Anfrage bestätigt. Ein VDSL-Anschluss für Geschäftskunden soll noch in diesem Jahr folgen. Ein Datum dafür nannte die Telekom aber noch nicht.

Quelle: Golem

Telekom stellte BKA Kundendaten zur Verfügung

Donnerstag, April 2nd, 2009

Rasterfahndung mit fast allen Kundendaten der Telekom

Das Bundeskriminalamt hat nach den Terroranschlägen 2001 eine Rasterfahndung mit Telekom-Kundendaten durchgeführt, berichtet die Frankfurter Rundschau. Dazu soll die Deutsche Telekom den Strafverfolgern praktisch ihre gesamten Kundendaten zur Verfügung gestellt haben.

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat das Bundeskriminalamt (BKA) groß angelegte Rasterfahndungen in Deutschland durchgeführt. Grundlage dafür seien Millionen Kundendaten der Deutschen Telekom gewesen, die das Unternehmen den Strafverfolgern “ohne ersichtliche Rechtsgrundlage” zur Verfügung gestellt habe, berichtet die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf “gut informierte Konzernkreise”.

Ziel der Aktion, die zum Teil in einem Rechenzentrum der Telekom stattgefunden habe, sei jedoch nicht eine konkrete Gefahrenabwehr oder die Suche nach bestimmten Tätern, sondern vielmehr “eine umfassende Durchrasterung von nahezu allen Kundendatenbeständen der Telekom” gewesen, so die Tageszeitung. Auf diese Weise wollte das BKA sogenannten Schläfern auf die Spur kommen.

Die Telekom drückte sich um eine Stellungnahme: “Wir sind nicht befugt, über Auskunftsersuchen staatlicher Stellen, die wir auf Grund unserer Stellung als Telekommunikationsprovider zu beantworten haben, Dritten gegenüber irgendwelche Informationen zu erteilen”, sagte ein Telekom-Sprecher der Frankfurter Rundschau. Deshalb könne das Unternehmen “zu angeblichen Ermittlungsverfahren im Nachgang des 11. September 2001 keine Auskunft geben. Das BKA wollte sich ebenfalls nicht zu der Angelegenheit äußern.

Die Telekom sagt, sie helfe Behörden nur nach eingehender juristischer Prüfung. Wenn Ermittler ein Auskunftsersuchen stellen, werde stets dessen Rechtsgrundlage geprüft. Die Quellen berichteten der Tageszeitung jedoch, BKA und Verfassungsschutz seien lange bei der Telekom ein- und ausgegangen. Informationen seien vielfach ohne richterliche Verfügung “auf dem kleinen Dienstweg beschafft” worden. Und die Telekom, bis 1995 als Teil der Bundespost ja selbst im Besitz des Staates, habe willfährig die geforderten Daten herausgegeben, was zu einer massiven Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses geführt habe.

Quelle: Golem 02.04.2009

Wiesbadener Richter gegen Vorratsdatenspeicherung

Dienstag, März 17th, 2009

Datenspeicherung auf Vorrat in demokratischer Gesellschaft unnötig

Ein Gericht in Wiesbaden hat sich in einer heute veröffentlichten Urteilsbegründung gegen die verdachtsunabhängige Speicherung der Verkehrsdaten ausgesprochen. Das sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz und in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig, so die Richter.

Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hält die Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig. Das geht aus einem Urteil hervor, das das Gericht am 27. Februar 2009 gefällt hat. Der Wortlaut des Urteils (Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI) wurde erst jetzt vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) veröffentlicht.

Nach Ansicht der Richter ist die Vorratsdatenspeicherung ein “Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz”. Eine “Datenspeicherung auf Vorrat” sei “in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden”, kritisierten sie.

In dem Verfahren ging es eigentlich um die Klage eines hessischen Landwirtschaftsbetriebes gegen die Veröffentlichung von Daten zu Agrarsubventionen im Internet. Auf einer Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung können Name und Anschrift der Betriebe sowie die Höhe der bezogenen Beihilfen eingesehen werden. Der Kläger sieht darin eine Verletzung des Datenschutzes, da aus den Daten Rückschlüsse über den Betrieb gezogen werden können.

Nach Ansicht der Richter geht die Veröffentlichung dieser Daten “weit über das hinaus, was in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist”. Die Daten seien nicht nur innerhalb der EU, sondern weltweit einsehbar. Außerdem sei nicht gewährleistet, dass die Daten tatsächlich, wie in der Verordnung vorgesehen, nach zwei Jahren komplett aus dem Netz verschwinden.

Im Zuge dieser Begründung gingen die Richter auch auf die Vorratsdatenspeicherung ein. Bürger, die sich im Internet “informieren wollen, werden gezwungen, sich einer Vorratsdatenspeicherung nach der Richtlinie 2006/24/EG auszusetzen. Das Gericht sieht es als einen Wertungswiderspruch an, einerseits die Telekommunikation verstärkt zu überwachen, aber andererseits Informationen, die der Teilnahme der Bürger an öffentlichen Angelegenheiten dienen sollen, nur elektronisch zugänglich zu machen.”

Das Gericht setzte das Verfahren aus und reichte die offenen Fragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung weiter. Ob sich der EuGH noch einmal mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigen wird, ist nicht klar. “Der EuGH kann sich jetzt entscheiden, ob und welche Aspekte des Verfahrens er zur Entscheidung annimmt”, sagte Patricia Evers, Sprecherin des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, dem ORF.

Das europäische Gericht wies im Februar 2009 die Klage der EU-Mitglieder Irland und Slowakei ab, die sich gegen formale Aspekte der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung richtete.

Quelle: Golem

Telekom bespitzelte eigene Mitarbeiter - Skandalkette findet kein Ende

Montag, Oktober 27th, 2008

Eine nicht enden wollende Serie von Datenschutzverletzungen belastet das Image der Deutschen Telekom. Nach internen Ermittlungen des Konzerns hatte die Konzernsicherheit nicht nur Journalisten und Aufsichtsräte bespitzelt. Angestellte der Handy-Tochter T-Mobile sollen auch bei anderen Gelegenheiten widerrechtlich Telefonverbindungsdaten erhoben und ausgewertet haben.

Einem Entwurf des internen Untersuchungsberichts nach, sollen T-Mobile-Mitarbeiter ihre eigenen Kollegen bespitzelt haben, um den Diebstahl der Daten von 17 Millionen Handy-Kunden im Jahr 2006 aufzudecken. Einem Bericht des Spiegels zu Folge hatten Angestellte Verbindungsprotokolle von internen Verdächtigen ausgewertet. Diese Aufgaben obliegen normalerweise der Polizei.

Laut Spiegel glauben nun Mitarbeiter des Konzerns, dass diese illegale Überwachung regelmäßig bei internen Untersuchungen angewendet wurde. Zumindest seien nun entsprechende Daten auf der Festplatte eines Angestellten gefunden worden.

Das rücksichtslose Vorgehen soll von einem Telekom-Manager ausgegangen sein, der schon in der Affäre um ausgespähte Journalisten und Aufsichtsräte beschuldigt wurde. Er soll ohne Rücksprache mit seinen Vorgesetzten gehandelt haben.

Die Telekom will nun endlich personelle Konsequenzen ziehen. Nach Informationen des Spiegel sollen selbst hochrangige Mitarbeiter betroffen sein.

Für ihren Umgang mit personenbezogenen Daten erhielt die Deutsche Telekom am 24. Oktober 2008 den Negativpreis BigBrotherAward. Die Jury führte in ihrer Begründung aus, dass sich das Unternehmen durch das rücksichtsloses Hinweggehen über geltende Gesetze und die Rechte ihrer Mitarbeiter, Kunden und über sie berichtenden Journalisten für den Preis verdient gemacht habe. In den Konzernetagen habe sich eine menschenverachtende Denkweise breit gemacht, was die Telekom beispielhaft vorführe.

Erster Eindruck: Google-Smartphone G1 mit Minitastatur

Donnerstag, September 25th, 2008

Android-Smartphone mit WLAN, GPS-Empfänger und Micro-SD-Card-Steckplatz

Mit dem G1 wurde das erste Mobiltelefon auf Basis des Smartphone-Betriebssystems Android vorgestellt. Golem.de konnte sich einen ersten Eindruck von dem Gerät und der neuen Plattform verschaffen. Vor allem im Vergleich zum iPhone fallen Ähnlichkeiten, aber auch Unterschiede auf.

Obwohl für Google die Zukunft von Smartphones bei der Software von Mobiltelefonen liegt, entscheidet ein potenzieller Käufer noch immer vor allem anhand des Gerätedesigns über einen Kauf. Nur wenigen Mobiltelefonkäufern ist wichtig, dass ihr Smartphone mit Symbian S60, Windows Mobile oder PalmOS läuft. Das G1 wurde von HTC entwickelt, die bisher nur Windows-Mobile-Smartphones im Angebot hatten. Auch wenn es auf den ersten Blick starke Ähnlichkeiten zu bestehenden Windows-Mobile-Smartphones gibt, versucht HTC doch mit dem Neuling einiges anders zu machen.

Während die Minitastaturen bei HTC-Smartphones ausgeklappt werden, ist es beim G1 andersherum. Das Display wird weggeklappt und gibt den Zugang zu einer QWERTY-Tastatur frei. Der Öffnungsmechanismus läuft entlang einer halbkreisförmigen Schiene, was etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt, bis man die Tastatur erreicht, als wenn das Aufschieben gerade abläuft. Die Minitastatur beziehungsweise der Öffnungsmechanismus nimmt natürlich einiges an Platz in Anspruch. Das G1 misst 117,7 x 55,7 x 17,1 mm und ist damit deutlich dicker und klobiger als etwa das iPhone 3G.

Bei einer ersten Prüfung ließen sich die Tasten gut bedienen, es gibt einen klar definierten Druckpunkt und der Abstand zwischen den einzelnen Buchstaben ist groß genug, so dass man sich nicht so schnell vertippt. Der Nutzer ist also nicht nur auf eine Bildschirmtastatur angewiesen, wie es beim iPhone der Fall ist. Texte lassen sich über die Tastatur des G1 sehr bequem eingeben, so dass SMS oder E-Mails schnell getippt sind.

Eine praktische Besonderheit auf der Minitastatur ist die Suchen-Taste links neben der Leertaste. Je nachdem, in welchem Menü der Nutzer sich gerade befindet, leitet sie direkt in den Suchmodus. Befindet sich der Nutzer im Adressbuch, kann er nach einem Namen oder einer Adresse suchen, befindet er sich im Browser, landet er sofort bei Googles Suche.

Beim Touchscreen hat sich das erste Android-Telefon vom iPhone inspirieren lassen, immerhin hat Apple als erster Hersteller das Gleiten auf mehrere Bildschirmseiten ermöglicht. Das Scrollen von Seite zu Seite geht ähnlich flüssig wie beim iPhone. Der Nutzer kann mit einem Fingerstrich von Seite zu Seite wechseln und dort Programme ablegen. Das G1 geht dabei noch einen Schritt weiter und erlaubt es auch, Fotos auf den Desktopseiten zu platzieren.

Zudem ist der Nutzer viel freier als beim iPhone: Er kann jedes Programm-Icon beliebig positionieren und sogar Funktionen entfernen. Dazu muss er die Anwendung kurz drücken, bis sie mit einem leichten Vibrieren reagiert. Das ist beim iPhone ähnlich, allerdings gibt es keine Vibrationsrückmeldung und das freie Positionieren fehlt ganz. Außerdem können die Standardprogramme auf dem iPhone nicht entfernt werden, das geht nur bei zusätzlich installierten Applikationen. Der G1-Besitzer kann aber auch die Standard-Icons löschen und auch jederzeit wieder auf dem Startbildschirm ablegen. Denn über ein aufzurufendes Menü erreicht man alle installierten Applikationen, so dass der Startbildschirm für die häufig genutzten Anwendungen gedacht ist.

Standardmäßig sind auf dem G1 die vier Funktionen Telefon, Kontakte, Browser und Google Maps auf dem Startbildschirm abgelegt. Hier zeigt sich bereits, welchen Weg Google geht: dem Nutzer so viele Google-eigene Anwendungen wie nur möglich direkt an die Hand zu geben. Damit unterscheidet sich Google mit Android nicht von den anderen Smartphone-Betriebssystemen. Auch Microsoft bündelt bei Windows Mobile vor allem die eigenen Dienste und Nokia geht mit seinen Symbian-Smartphones und Ovi den gleichen Weg.

Die Google-Dominanz zeigt sich auch, wenn der Nutzer das Spezialmenü aufruft, in dem alle Applikationen gelistet sind. Speziell für Google Mail gibt es einen Client, der aber alle E-Mails direkt auf dem Server bearbeitet. Dieser Client ist mit einer Push-Funktion ausgestattet, während ein weiterer Mail-Client für den Zugriff auf Webmaildienste nur Pull-Funktionen bereitstehen. Eigenständige E-Mail-Clients liegen der Android-Plattform wohl nicht bei. Hier könnten aber bald Programmierer mit entsprechenden Produkten punkten. Im Lieferzustand ist aber die Einbindung von Firmen-Mail-Servern mit Android-Smartphones nicht möglich, so dass die Geräte erst einmal nicht für den Unternehmenseinsatz geeignet sind.

Neben der E-Mail-Funktion fördert Google - zumindest in den USA - auch die Kommunikation über Instant-Messaging-Netze. Dabei werden die Protokolle vom Yahoo Messenger sowie vom AOL Messenger und das Jabber-Protokoll, insbesondere Google Talk, geboten. Auf die Kontaktaufnahme mit Nutzern vom Windows Live Messenger oder ICQ muss der Anwender erst einmal verzichten. Hier könnten aber bald zusätzliche Clients auch alle übrigen Protokolle abdecken. Ob diese Funktion auch im deutschen G1-Modell zu finden ist, bleibt abzuwarten. Denn in Deutschland verbietet T-Mobile die Nutzung aller Instant-Messaging-Funktionen über ihre mobilen Datennetze.

Während das iPhone nur einen Knopf aufweist, bietet das G1 deutlich mehr und verhilft damit zu einer effizienteren Bedienung. Außer über den Touchscreen kann das Gerät auch über einen Trackball bedient werden. Außerdem gibt es die eigentlich obligatorischen Knöpfe, um Telefonate anzunehmen oder abzulehnen. Zudem sind ein Home- sowie ein Zurück-Knopf und eine Taste vorhanden, die das Spezialmenü aufruft, wenn man sich im Programmstarter befindet. In Applikationen erreicht der Nutzer über diesen Knopf das Menü der entsprechenden Software, was die Bedienung komfortabel macht.

Eine pfiffige Idee ist der Zugrifsschutz des Telefons, der über eine Geste auf einer 3×3-Matrix deaktiviert wird. Bislang waren solche Schutzmechanismen üblicherweise an die Eingabe eines Kennwortes gebunden. Beim G1 malt der Nutzer eine bestimmte Geste und erst dann ist das Gerät entsperrt. Ansonsten ist kein Zugriff möglich. Beim Testmodell musste ein “M” gemalt werden, dann waren alle Daten und Programme erreichbar.

Ebenfalls gut gelöst: Mit einem Klick lässt sich der Android Market öffnen, über den zusätzliche Applikationen gekauft, geladen und installiert werden können. Funktional ähnelt der Android Market dem App Store, den es für das iPhone gibt. Im Unterschied zum Ansatz von Apple wird der Android Market aber offener sein. Es ist nicht geplant, dass eine Instanz darüber entscheidet, welche Applikation über Android Market angeboten werden darf. Beim App Store hat Apple das Recht, ohne Angabe von Gründen Programme zu entfernen, was wiederholt passiert ist.

Apropos Shop: Besonders betont hat Google den Zugriff auf den MP3-Shop von Amazon. Amazon.com bietet Angaben von T-Mobile zufolge über 6 Millionen DRM-freie MP3-Titel. Darüber kann der Nutzer online Musik kaufen. Das Herunterladen von Musik geht dann aber nur bei aktiver WLAN-Verbindung. Bei Nutzung von Mobilfunknetzen ist diese Funktion gesperrt. Dann gibt es zwar Hörproben und der Kunde kann Lieder auch kaufen, aber der Download ist nicht möglich. Da Amazons Download-Dienst hierzulande bislang nicht zur Verfügung steht, die Telekom aber selbst mit Musicload und Videoload entsprechende Onlineshops betreibt, ist zu vermuten, dass diese hierzulande genutzt werden.

Der Klang des G1 lässt allerdings zu wünschen übrig. Die Lautsprecher befinden sich auf der Rückseite des Gerätes und zumindest bei dem Demo-Modell scheppern sie erheblich. Abhilfe könnten Kopfhörer schaffen, die sich jedoch nicht über eine Standard-3,5-mm-Klinkenbuchse anstöpseln lassen. Laut Datenblatt wird das Bluetooth-Profil A2DP nicht unterstützt, so dass keine Stereomusik drahtlos übertragen werden kann.

Während die Verzahnung zwischen Applikationen auf dem iPhone in ganzer Linie enttäuscht, hat Google mit Android nicht den Fehler von Apple nachgemacht, sondern sich an dem orientiert, was andere Smartphone-Betriebssysteme seit Jahren bieten. Daten lassen sich ohne Aufwand zwischen Applikationen aufrufen. So kann etwa eine URL im Browser markiert und dann bequem per E-Mail verschickt werden. Und eine Adresse lässt sich direkt in Google Maps anzeigen. Letzteres spart viel Tipparbeit, denn beim iPhone muss eine Adresse erst mühsam eingetippt werden, um die Position in Google Maps zu finden.

Im G1 steckt ein GPS-Empfänger mit A-GPS-Unterstützung, um das Satellitensignal schneller orten zu können. In Google Maps ist die Straßenansicht integriert, um sich etwa Städte genauer anzusehen, ohne selbst da zu sein. Mit Rundumansichten kann der Nutzer virtuell auf einer Straße stehen und sich dort nach Belieben umschauen. Diese Funktion koppelt das G1 mit dem GPS-Empfänger und bastelt einen Kompass daraus. Je nachdem, in welche Himmelsrichtung der G1-Besitzer sein Gerät hält, wird die Straßenansicht passend ausgerichtet.

Der 3,2 Zoll große Touchscreen reagiert gut auf Eingaben und bietet eine Auflösung von 320 x 480 Pixeln. Zur Farbtiefe machte der Hersteller keine Angaben, aber vermutlich werden bis zu 65.536 Farben geboten. Im G1 steckt ein Lagesensor, so dass das Display automatisch im Hoch- oder Querformat erscheint, je nachdem, wie das Gerät gehalten wird. Für Schnappschüsse gibt es eine 3,2-Megapixel-Kamera, die über keinen Autofokus verfügt. Das HSDPA-Mobiltelefon unterstützt zudem die vier GSM-Netze 850, 900, 1.800 sowie 1.900 MHz und beherrscht EDGE sowie GPRS. Als weitere Drahtlostechniken stehen WLAN nach 802.11b/g sowie Bluetooth 2.0 bereit.

Der interne RAM-Speicher fasst 192 MByte, so dass für Musik und viele Fotos eine Speicherkarte unabdingbar ist. Während das iPhone mittlerweile mit 8 GByte oder 16 GByte Speicher zu haben ist, enttäuscht das G1 in diesem Punkt. Auf einer Micro-SD-Karte können weitere Daten abgelegt werden. Der Hersteller machte keine Angaben dazu, welche maximale Kapazität der Speicherkartensteckplatz unterstützt, der sich rechts neben der Tastatur befindet.

Das 158 Gramm wiegende G1 schafft mit einer Akkuladung eine Sprechzeit von bis zu 6,5 Stunden im GSM-Betrieb. Im UMTS-Modus verringert sich die Sprechdauer auf knapp 6 Stunden. Bis zu 16 Tage soll der Akku im Bereitschaftsmodus durchhalten. Dabei werden erfahrungsgemäß weder WLAN noch der GPS-Empfänger aktiviert, so dass der Einsatz dieser Techniken die Akkulaufzeit weiter nach unten drückt.

In Deutschland will T-Mobile das G1 erst Anfang 2009 auf den Markt bringen. Was das G1 dann hierzulande kosten wird, ist nicht bekannt. Am 22. Oktober 2008 soll das G1 in den USA zu haben sein und kostet dann bei Abschluss eines zwei Jahre laufenden Mobilfunkvertrages 179 US-Dollar.

Quelle: Golem

Noch mehr Kontendaten aufgetaucht - Bertelsmann offenbar in Skandal verwickelt

Samstag, August 16th, 2008

Im Skandal um den Missbrauch von tausenden Kontodaten für betrügerische Lastschriftbuchungen sind neue Fakten aufgetaucht. Datenhändler bieten weitere 50.000 Datensätze an, darunter auch von Mobilfunkanbietern. Zudem soll Bertelsmann in die Affäre verwickelt sein.

Vor wenigen Tagen wurden von einem Datenhändler im Ruhrgebiet 50.000 Adressen mit Telefonnummern, Geburts- und Bankverbindungen angeboten. Die weniger als drei Monate alten Datensätze seien “wenig durchgelutscht”, so der Anbieter.

Wie der Focus berichtet, stammen die im Datenskandal neu aufgetauchten Listen von zwei Lotterieveranstaltern, einem Mobilfunkanbieter, einer Spendenorganisation und von Kreditkartenunternehmen. Die marktüblichen Preise lägen bei 5 Cent bis 1 Euro pro Datensatz.

Wie in dieser Woche bekannt wurde, haben sich Telefonspammer Zugang zu Kontodaten verschafft und unerlaubt per Lastschriftverfahren Geldbeträge von privaten Bankkonten abgebucht.

Unterdessen hat der Informant, der mit der Zusendung von 17.000 Datensätzen an die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein den Skandal öffentlich machte, weitere Enthüllungen angekündigt. Gegenüber dem Spiegel erklärte er, über weitaus mehr Beweise zu verfügen. “Das war nur ein erster Datensatz, tatsächlich habe ich die Adressen und Bankdaten von 1,5 Millionen Kunden gesichert”, zitiert das Magazin den 36-jährigen Detlef T.

Der Mann hatte in einem Lübecker Callcenter gearbeitet. Dort habe der Geschäftsführer dem Personal die offenbar illegal beschafften Daten ausgehändigt. “Sie haben doch mal bei der SKL gespielt, nun haben wir für Sie ein neues Angebot”, sollte die Ansprache lauten. “Ich will, dass solche Machenschaften aufhören, deshalb mache ich sie jetzt öffentlich”, so Detlef T.

Laut Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg könne die Firma BC Bonusclub GmbH, ein Unternehmen der DirectGroup Bertelsmann, in den Datenskandal verwickelt sein. Es lägen zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern vor, die Begrüßungsbriefe als angebliche Neu-Mitglieder eines Bonus Clubs erhalten hätten, in denen auch ihre Kontonummer genannt wurde. Die Kosten des untergeschobenen “Service-Vertrages” lägen bei 50 Euro im Monat.

Doch die Verbraucher versichern, zuvor keinen Kontakt zu der Firma gehabt zu haben. Die Verbraucherzentrale hat das Unternehmen abgemahnt und aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Ein mutmaßlicher Drahtzieher des Datendiebstahls hatte sich am 15. August 2008 den Behörden gestellt. Der Hannoveraner habe als Leiter eines Callcenter Daten der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) gesammelt und für fünfstellige Summen weiterverkauft.