Archive for the ‘Verbraucherschutz’ Category

Korrekte Preisangabe auch im E-Mail-Newsletter

Mittwoch, Juni 23rd, 2010

Kabel Baden-Württemberg hatte in einer Werbe-E-Mail einen Telefonanschluss und eine Internetflatrate beworben, dabei aber den Anschlusspreis nicht genannt. Der Bundesgerichtshof hat dazu heute ein Urteil veröffentlicht.

Wer mit Preisen in einem Newsletter wirbt, muss sich dabei an die Gesetze halten und Endpreise angeben. Das geht aus einer heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen I ZR 149/07 gegen Kabel Baden-Württemberg wurde bereits am 10. Dezember 2009 gefällt. Die Werbung stammte aus dem Jahre 2005. Geklagt hatte ein konkurrierender Telekommunikationsanbieter.

Kabel BW hatte für einen Telefontarif und eine Internetflatrate mit Preisen geworben, ohne dass darauf hingewiesen wurde, dass dafür ein TV-Kabelanschluss Voraussetzung ist, dessen Kosten aber nicht angegeben wurden.

Rechtsanwalt Martin Schirmbacher von Härting Rechtsanwälte kommentierte das Urteil: “Die Entscheidung zeigt erneut, dass die Werbung mit Preisen kompliziert ist und der Teufel im Detail steckt.” Die Regeln der Preisangabenverordnung würden auch dann gelten, wenn in einem Newsletter geworben werde. Wer in einer E-Mail den Endkunden Leistungen anbiete, müsse bei Preisangaben Endpreise angeben. Das eingesetzte Medium spiele dabei keine Rolle. “Unter Endpreis ist der Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile zu verstehen.” Wenn für einen Kabelanschluss eine Installationsgebühr anfalle, müsse bei der Werbung für eine Flatrate, die einen Kabelanschluss voraussetzt, darauf hingewiesen werden, sagte Schirmbacher. Noch komplexer werde das Problem, wenn die Werbung grenzüberschreitend erfolge.

Der Bundesgerichtshof urteilte zugleich, dass bei den Werbeangaben für die Datenübertragungsrate keine Einschränkungen gelten würden. Der Werbende müsse nicht extra darauf hinweisen, dass die Datentransferrate im Kabelnetz “aufgrund von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat, nicht durchgängig erreicht werden” könne.

Bundesnetzagentur schaltet Nummer nach wenigen Stunden ab

Sonntag, Mai 16th, 2010

Die Bundesnetzagentur hat heute wegen unerlaubter telefonischer Gewinnversprechen die Abschaltung der Rufnummer (0)9005 673 400 eines Diensteanbieters aus Turin angeordnet. Erst am Vormittag waren entsprechende Beschwerden bei der Behörde eingegangen.

Mit ihrem Vorgehen will die Bundesnetzagentur ein hartes Vorgehen gegen unerlaubte telefonische Gewinnversprechen demonstrieren. Sie schaltete die beworbene 0900-Nummer nicht nur ab, sondern verhängte wie üblich auch ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für die Zeit ab dem 12. Mai 2010. Netzbetreibern ist es dadurch untersagt, Entgelte für Anrufe auf diese Rufnummer in Rechnung zu stellen oder Forderungen von Verbrauchern einzutreiben.

Allerdings ging die Bundesnetzagentur in diesem Fall noch einen Schritt weiter und ließ neben der Rufnummer (0)9005 673 400 auch alle weiteren (0)900er Rufnummern des Turiner Diensteanbieters abschalten.

In den unerlaubten Anrufen wurde den Betroffenen der Gewinn eines Mercedes Cabriolets beziehungsweise von bis zu 45.000 Euro versprochen. Zum Abruf des vermeintlichen Gewinns forderte eine Frau, Lara Stern, die betroffenen Verbraucher auf, die hochpreisige Rufnummer zurückzurufen.

Bundestag soll Einführung über den Umweg Europa verhindern

Sonntag, Mai 16th, 2010

In der nächsten Woche planen die Grünen im Bundestag eine Subsidiaritätsrüge. Damit soll verhindert werden, dass Internetsperren in Deutschland über eine Richtlinie der EU-Kommission doch noch eingeführt werden.

Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, die an Protesten gescheiterten Internetsperren über den Umweg Europa doch noch einführen zu wollen. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hatte Ende März 2010 einen Vorstoß für europaweite Internetsperren unternommen. In dem Richtlinienentwurf der EU-Kommission hieß es: “Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass der Zugang zu Websites mit Kinderpornografie gesperrt werden kann.” Der Vorschlag soll nach seiner Genehmigung in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte angekündigt, sich auf EU-Ebene für den Grundsatz “Löschen statt Sperren” einzusetzen und dafür zu werben. “Die Bundesregierung hat es offensichtlich gegenüber der EU-Kommission verpasst, die fraktionsübergreifende deutsche Ablehnung bei diesem Thema unmissverständlich klarzumachen”, sagte Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen. “Die Bundesregierung hat schon in der Vergangenheit gemeinsam mit der Kommission ‘über Bande’ gespielt und versucht, im Bundestag gescheiterte Vorhaben über den Umweg Europa einzuführen”, sagte Montag. Das sei so gewesen bei der Speicherung europäischer Fluggastdaten und bei der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Jetzt würde versucht, das gleiche Spiel bei der Einführung von Internetsperren zu wiederholen. “Wir Grünen machen dieses Spiel jedoch nicht mit”, sagte er.

Die grüne Partei werde in der nächsten Woche in den Fachausschüssen des Bundestages einen Antrag zur Abstimmung stellen, der eine Kompetenzüberschreitung durch die EU-Kommission kritisiert. Montag: “Wir fordern alle anderen Fraktionen des Bundestages auf, sich unserer Subsidiaritätsrüge anzuschließen und so die demokratischen Rechte des Parlaments gegenüber Brüssel wahrzunehmen.” Nach dem Vertrag von Lissabon können nationale Parlamente rügen, wenn die EU sich in Bereiche einmischt, die auf nationaler Ebene hinreichend geregelt werden können. Dies sei der erste Antrag dieser Art im Bundestag.

Internetsperren seien kein wirksames Mittel zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Da sie Aktivität suggerieren, die Inhalte tatsächlich jedoch im Netz zugänglich bleiben, seien sie letztlich kontraproduktiv, sagte Montag.

Telefon-Warteschleifen werden nicht kostenlos

Sonntag, Mai 9th, 2010

Die Grünen wollten telefonische Warteschleifen kostenlos machen. Der Bundestag hat das gestern mit Regierungsmehrheit ohne Aussprache abgelehnt.

Die grüne Fraktionsvizechefin Bärbel Höhn bedauerte die Entscheidung des Bundestages, ein Gesetz abzulehnen, das Warteschleifen in telefonischen Hotlines kostenlos machen wollte. Das Problem werde auf die lange Bank geschoben. Eine Chance, Verbraucher vor der Abzocke durch teure Warteschleifen zu schützen, sei damit vertan worden, sagte sie.

Die Koalition habe geschlossen gegen unseren Antrag zu kostenlosen Telefonwarteschleifen bei Service-Nummern gestimmt, hieß es bei den Grünen. Dies richte sich auch gegen die eigene Verbraucherschutzministerin. Ilse Aigner (CSU) hatte immer wieder angekündigt, sie wolle dem Problem gesetzlich einen Riegel vorschieben.

“Wir haben in den letzten Monaten die Verweildauer bei kostenpflichtigen Service-Hotlines getestet. Dabei wurden knapp 700 Testanrufe bei 0180- und 0900-Nummern getätigt”, sagte Höhn. Das Ergebnis sei miserabel gewesen. Bei rund 45 Prozent der 40 getesteten Unternehmen wartete man durchschnittlich länger als 1,5 Minuten. Die längste Verweildauer mit mehr als 18 Minuten gab es bei einem DSL-Anbieter. Die teuerste Warteschleife mit 22 Euro wurde bei einer Esoterik-Hotline gemessen. Die Testerhebungen der Grünen oder der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ergaben, dass Preise bis zu 3 Euro pro Minute kein Einzelfall seien. “Lange Warteschleifen scheinen bei vielen Unternehmen zum Geschäftsmodell zu gehören”, beklagte Höhn im Gespräch mit der Saarbrücker Zeitung.

Dringend nötig sei ein Gesetz, damit Verbraucher erst zahlen müssen, wenn sie tatsächlich einen Berater am anderen Ende der Leitung haben. “Dies ist bereits in Frankreich so geregelt und sollte schnellstmöglich auch hier in Deutschland eingeführt werden”, sagte Höhn.

Technisch seien kostenfreie Warteschleifen längst machbar, etwa mit Softwarelösungen, die Anrufer zwischenzeitlich auf eine kostenfreie 0800-Nummer umleiten. Dies würde von einigen Unternehmen bereits praktiziert, begründeten die Grünen.

Verfassungsgericht kassiert Vorratsdatenspeicherung

Mittwoch, März 3rd, 2010

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier lehnt Abhörmaßnahme nicht grundlegend ab

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die deutsche Regelung gehe weit über die europarechtlichen Vorgaben hinaus, so das Gericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung stark eingeschränkt. Verhandelt wurde von acht Richtern über drei Verfahren aus der Massenbeschwerde von über 34.000 Menschen.

Laut dem heutigen Urteil verstoßen die Paragrafen 113a und b des Telekommunikationsgesetzes gegen das Grundgesetz und sind damit nichtig. Die gespeicherten Daten sind zu löschen. Den Beschwerdeführern müssen vom Staat die Auslagen erstattet werden. Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar nicht grundsätzlich verfassungswidrig, aber ihre derzeitige Umsetzung, so das Gericht. Es fehlten normenklare Regelungen zur Datenverwendung und Datensicherheit.

Die in Deutschland praktizierte Vorratsdatenspeicherung gehe über die europarechtlichen Vorgaben weit hinaus, so der Richter. Einen Konflikt mit der EU-Richtlinie sieht das Bundesverfassungsgericht nicht, denn die entsprechende Richtlinie könne durchaus grundgesetzkonform umgesetzt werden. Der Gesetzgeber muss nun ein neues Abhörgesetz erarbeiten.

“Es ist ein sehr, sehr gutes Urteil. Ein großer Erfolg. Es hat sich gelohnt sich dagegen zu wehren”, sagte Grünen-Vorsitzende Claudia Roth. Auch der Datenschützer Padeluun begrüßte das Urteil in einer ersten Reaktion.

Umstrittene Vorratsdatenspeicherung

Die Anhörung in der mündlichen Verhandlung hatte am 15. Dezember 2009 stattgefunden. Bei dem Termin hatte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier die Vorratsdatenspeicherung mit dem Großen Lauschangriff und der Onlinedurchsuchung inhaltlich in Verbindung gebracht. Beide Gesetze hatte das Verfassungsgericht seinerzeit als nicht grundgesetzkonform bewertet und Nachbesserungen durchgesetzt.

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland seit 1. Januar 2008 in Kraft. Union und SPD haben mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen und der Aufenthaltsort von 82 Millionen Menschen werden über sechs Monate gespeichert. Seit 2009 müssen Unternehmen die Daten sammeln und vorhalten. Der Erste Senat hatte im März 2008 mit mehreren einstweiligen Anordnungen festgelegt, dass die Daten nur noch zur Ermittlung und Aufklärung besonders schwerer Straftaten von Polizei und Geheimdiensten verwendet werden dürfen. Nach breiten Protesten hatte die FDP in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Im Koalitionsvertrag wurde die Vorratsdatenspeicherung zwar ausgesetzt, kann aber zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit weiter genutzt werden.

Das Urteil wurde von Protesten des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und anderen Bürgerrechtlern begleitet. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach hatte die Vorratsdatenspeicherung bis zuletzt verteidigt. Er sagte der Bild-Zeitung: “Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff.”

Windows 7 bereits bei eBay erhältlich

Donnerstag, Oktober 8th, 2009

Alle Jahre wieder dasselbe Spiel:

Microsoft legt einen offiziellen Verkaufsstart für sein neues Betriebssystem fest und trotzdem finden zwei bis drei Wochen vor diesem Termin die ersten Lizenzen des kommenden Systems bei eBay.

Auch Windows 7 bildet da natürlich keine Ausnahme, denn einige kleinere Händler lassen sich auch durch Ermahnungen und Sanktionen von Microsoft nicht davon abhalten, das neue Betriebssystem zum überhöhten Preis an ungeduldige Anwender zu verkaufen. Wir können vom Kauf jedoch nur abraten, da der Mehrpreis von 20-50 Euro nicht gerechtfertigt ist und auch die Produktbeschreibungen in einigen Fällen recht nebulös sind: So wird teilweise lediglich der Lizenzschlüssel versteigert, was gegen die Lizenzbedingungen von Microsoft verstößt, da weder ein Echtzeits-Zertifikat vorliegt noch ein Datenträger vorhanden ist, von dem aus Windows 7 installiert werden kann.

Gedulden Sie sich also lieber noch eine Weile, bis Windows 7 am 22. Oktober 2009 offiziell in den Regalen steht und ersparen Sie sich eventuelle Scherereien und unnötige Kosten.

Vorsicht Falle: Betrügerische Internetseiten

Samstag, Juli 4th, 2009

Mit Gewinnspielen und vermeintlich kostenlosen Intelligenztests oder Online-Fahrprüfungen locken unseriöse Anbieter Kunden in teure Abo-Fallen.

Das Internet ist Marktplatz, Kommunikationsplattform und Wissensdatenbank, doch neben den seriösen Anbietern tummeln sich im World Wide Web auch Betrüger, die Ihr Geld wollen. Einige haben sich auf eine ganz spezielle Art der Abzocke spezialisiert: Sie locken mit vermeintlich attraktiven Gewinnspielen und kostenlosen Tests. Der Trick: Sie verschleiern die Kosten Ihrer Angebote, scheinbare Gratis-Dienste sind in Wahrheit gebührenpflichtig – und vollkommen überteuert. Diese Internetseiten folgen meist einem bestimmten Schema – wer genau hinschaut, entlarvt die Betrüger mit wenigen Klicks. Folgende Tipps helfen Ihnen dabei:

  • Gehen Sie generell vorsichtig mit Ihren Daten um und geben Sie persönliche Informationen nicht auf verdächtigen Internetseiten preis. So ist beispielsweise bei einem Spritkostenvergleich die Eingabe persönlicher Angaben überflüssig, der Anbieter benötigt lediglich Ihre Postleitzahl, um Tankstellen in Ihrer Nähe anzuzeigen.
  • Seien Sie bei Gewinnspielen und Tests extrem vorsichtig. Geben Sie nicht Ihre Bankverbindung oder Kreditkartennummer an.
  • Scrollen Sie bis ans Ende von Internetseiten und lesen Sie auch das Kleingedruckte.
    Auch wenn es lästig ist: Studieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), achten Sie auf Hinweise zu eventuellen Kosten.
  • Sind Sie sich unsicher, geben Sie den Namen der Internetseite in eine Suchmaschine ein. Oft finden Sie Einträge in Foren oder auf Verbraucherschutzseiten über unseriöse Anbieter.

Tipp: Bei allen Internetgeschäften haben Sie ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, nutzen Sie es! Wenn die Abzocker Ihnen mit Inkasso-Forderungen drohen oder Mahnungen verschicken, widersprechen Sie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Nutzen Sie den COMPUTER BILD-Ratgeber zum Thema Musterbriefe. Sollte sich das Problem auf diese Weise nicht lösen lassen, wenden Sie sich an eine der örtlichen Verbraucherzentralen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Liste unseriöser Internetseiten veröffentlicht. Besonders hinterhältig: Die Abzocker nutzen auch Internetadressen, die „Anti-Abofalle“ oder „Verbraucher wehren sich“ im Namen tragen.

Kritiker der Netzsperren wenden sich von der Politik ab

Mittwoch, Juni 17th, 2009

Größte Onlinepetition dennoch erfolglos

130.000 Unterschriften für die Onlinepetition des Bundestages - ohne buchbaren Erfolg. Die Kritiker des Gesetzes zur Sperre kinderpornografischer Sites sind enttäuscht.

Dass es in der Politik nicht darum geht, die eigene Meinung zu vertreten, sondern darum, sie zu verhandeln und wenigstens Teile davon zu erhalten, ist keine neue Erkenntnis. Allerdings ist es eine, die gerade in der neuen Bürgerrechtsbewegung für Frust sorgt, die sich um das Thema Internetsperren formiert.

Die Gegner der sogenannten Kinderpornosperren schwanken zwischen Triumph und Niederlage. Einerseits haben sie eindrucksvoll belegt, dass viele Menschen ihr Anliegen teilen und das von der Bundesregierung geplante Gesetz über Sperrlisten und Stoppseiten ablehnen: Der heutige Dienstag ist der letzte Tag, an dem die Onlinepetition gegen das Gesetz noch unterzeichnet werden kann, und bislang haben das 130.000 Menschen getan. Damit ist sie die derzeit erfolgreichste Eingabe im elektronischen Petitionssystem des Bundestages.

Geringe Motivation zum Dialog mit Politikern

Gleichzeitig aber haben viele Kritiker inzwischen das Gefühl, dass ihre Argumente keine Wirkung auf die Politik entfalten, dass sie von dieser ignoriert, ja im besten Fall instrumentalisiert werden. “Die Entwicklung der letzten Tage trägt dazu bei, dass die Motivation sehr gering wird, mit Politikern zu reden”, sagt beispielsweise Franziska Heine, die Frau, die die Onlinepetition eingereicht hat und die damit zu so etwas wie der Galionsfigur der Sperrgegner wurde.

Andere formulieren das bereits drastischer und sprechen, wie der Blogger Felix von Leitner, von der “Verräterpartei” SPD. Denn zwar stammt der Entwurf für das Gesetz vom CDU-geführten Familienministerium, doch ist es die SPD, die sich mit den Internet-Sperrplänen derzeit die meisten Feinde macht. So groß ist der Ärger bei den Bürgerrechtsgruppen inzwischen, dass sie kein Interesse mehr an Gesprächen mit der SPD haben.

Der Frust speist sich vor allem aus dem Beschluss der SPD-Führung auf dem Bundesparteitag am Wochenende. Die hatte einen Antrag mehrerer Genossen abgebügelt, der forderte, die SPD solle zu dem Gesetz nein sagen, statt zu versuchen, daran herumzuverhandeln. Zu ernst zu nehmen seien die Befürchtungen, dass damit eine Struktur aufgebaut werde, die sich zur Zensur aller möglichen Inhalte eigne. Stattdessen ließ der Parteivorstand einen eigenen Beschluss abstimmen, der vorsieht, den Gesetzentwurf “erheblich zu verbessern”, ihn aber grundsätzlich nicht kritisiert.

Klare Entscheidung vermieden

“Der Parteitag hat geschickt dafür gesorgt, das Thema nicht zu behandeln”, sagt Franziska Heine. Es wäre die Chance der SPD gewesen, “eine klare Entscheidung zu treffen”. Die aber habe man vermieden, “aus Angst vor den Folgen, wenn man sich klar gegen den Gesetzentwurf stellt”. Sie und viele andere sind darüber enttäuscht.

Wovor genau die SPD Angst hat, ließ sich gut in einer Presseerklärung der Union dem Parteitagsbeschluss nachlesen. Dort steht: “Linksaußen in der SPD” hätten versucht durchsetzen, “dass das Internet zum rechtsfreien Raum wird”. “Die SPD wäre dadurch Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen.”

In der SPD verkauft man es daher als Erfolg, dass weiter verhandelt wurde. Und tatsächlich ist der Gesetzentwurf zu den Sperren am Montag noch einmal in der Koalition geändert worden. Im neuen Text ist nun beispielsweise vorgesehen, dass solche Seiten nur noch gesperrt werden sollen, wenn eine Löschung nicht oder nicht schnell genug erreichbar ist. Nur solche dürften sofort auf die Sperrliste, “wenn nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes davon auszugehen ist, dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen (…) nicht oder nicht in angemessener Zeit (…) zu einer Löschung führen”.

Das berücksichtigt immerhin die Forderung der Kritiker “Löschen statt Sperren”, wenn auch nicht so, wie diese hofften. Denn Gruppen wie der Arbeitskreis Zensur argumentieren, Sperrungen seien unnütz und gefährlich und es solle alle Kraft darauf gerichtet werden, Seiten mit Kinderpornos aus dem Netz zu bekommen. Die Bundesregierung aber will beides, die Sperrung ist dabei in ihrer Argumentation nur noch “zusätzliche Präventionsmaßnahme”, wie die CDU-Abgeordnete Martina Krogmann am Dienstag im Sender Radio eins sagte.

Zahlen

Wozu, fragen dagegen die Kritiker, braucht es eine solche Flankierung, wenn die Löschung mithilfe der Telemedienanbieter sehr viel erfolgreicher und nachhaltiger sei? Ja wenn die Delikte überhaupt zurückgingen und nicht stiegen, wie Familienministerin Ursula von der Leyen immer wieder betont?

Dass dem so ist, belegt die gerade vorgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik für 2008. Sämtliche Zahlen zur Kinderpornografie sind dort im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Vor allem ein Punkt ist interessant: Trotz erhöhten Ermittlungsdruckes sind die Taten des “schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zur Herstellung und Verbreitung” von 103 Fällen im Jahr 2007 auf 81 Fälle im Jahr 2008 gesunken.

Rechtsfreier Raum?

Das sind 81 Fälle zu viel, doch solche Zahlen spielen in der politischen Debatte keine Rolle. Die Front, auf die sich die Politik zurückzieht und die die Kritiker inzwischen richtig auf die Palme bringt, lautet: “Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.” Das ist es nicht, wie auch Kritiker immer wieder betonen. Doch darf es auch nicht anders sein, wie der grüne Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland sagte: “Es darf aber auch kein bürgerrechtsfreier Raum sein.”

Solche Diskussionen seien “Zeitverschwendung”, ist nun viel in Blogs zu lesen. Zu weiteren Gesprächen, zu denen die SPD gerade wieder eingeladen hat, will man nicht mehr erscheinen. Es scheint, als sei es den beiden großen Parteien misslungen, die Kritiker in den politischen Prozess einzubinden, und als entstehe gerade eine neue außerparlamentarische Opposition.

Wie ernst es der Netzgemeinde mit dem Protest ist, zeigt unter anderem die Aktion Gesicht zeigen: Nicht nur mit ihrem Namen lassen sich inzwischen Gegner der Sperren veröffentlichen, sondern auch mit ihrem Foto. Nicht ganz ungefährlich, sind sie doch alle - zumindest nach Meinung der Union - Verfechter rechtsfreier Räume im Internet, also Fast-Kriminelle.

SPD stellt Datenschutzgesetz in Frage

Mittwoch, Juni 17th, 2009

Bleibt es beim Kompromiss in der großen Koalition?

Die SPD droht mit dem Ende der Verhandlungen über eine Novelle des Datenschutzgesetzes. Sie will das Gesetz eher scheitern lassen als dem Kompromiss der Union zustimmen.

Die SPD-Fraktion im Bundestag scheint sich mit dem Gedanken anzufreunden, dass eine schlechte Novelle des Datenschutzgesetzes schlimmer ist als keine. Zumindest mehren sich die Stimmen derer, die fordern, sich nicht von der Union erpressen zu lassen und die geplante Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes lieber in eine ungewisse Zukunft nach der Wahl zu verschieben.

Wenn es ein Thema gibt, bei dem die Große Koalition in dieser Legislaturperiode viel Verwirrung gestiftet hat, ist es der Datenschutz: Lange passierte in der Bundespolitik nichts, obwohl 2008 zahlreiche schwere Vergehen von Unternehmen publik wurden. Erst im Herbst legte Innenminister Wolfgang Schäuble nach einem Datenschutzgipfel einen überraschend progressiven Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.

Auf den Entwurf reagierte die Wirtschaft mit massiver Lobbyarbeit, die das praktisch fertige Gesetz zu zerlöchern begann. Das wiederum erzeugte großen Streit innerhalb der Koalition.

Streit trotz Kompromiss

Auch in den letzten Regierungstagen von Union und SPD scheint sich dieser Streit fortzusetzen, obwohl gerade noch eine Einigung gefunden schien. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses Sebastian Edathy sagte der taz, er sei zwar nicht glücklich mit dem nun gefundenen Kompromiss, aber immerhin habe man nun einen und könne diesen endlich verabschieden.

Am Montag hatten sich, wie das Handelsblatt berichtet, Politiker der Koalition bei einem Treffen bei Schäuble über strittige Fragen geeinigt. Allerdings gehen die Regelungen nicht so weit wie im Gesetzentwurf zunächst vorgesehen.

Notwendig seien nun nur noch die Zustimmung der Fraktionen, eine Anhörung im Innenausschuss und schließlich die Verabschiedung am Freitag im Parlament. “Das Gesetz kommt”, zitierte das Handelsblatt Verhandlungsführer der SPD, Michael Bürsch.

Widerstand in der SPD-Fraktion

Dieser Optimismus war möglicherweise verfrüht. Denn in der SPD-Fraktion gibt es Widerstand. Die Verbraucherpolitiker der SPD fordern von ihren Genossen, dem Kompromiss nicht zuzustimmen und lieber nach der Wahl eine neue, bessere Lösung zu suchen. Denn, so schreiben sie in einem Brief an ihre Fraktion, von dem eigentlichen Gesetz sei “so gut wie nichts übrig geblieben”. Es gebe zwar “unbestreitbare Verbesserungen” gegenüber dem Status Quo, doch seien die “versprochenen Verbesserungen im Umgang mit den persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger (…) weitgehend auf der Strecke geblieben”.

Gestrichen aus dem Entwurf des CDU-geführten Innenministeriums wurden demnach auf Druck der Wirtschaft:

  • die Einwilligungslösung, also die Forderung, dass jeder aktiv zustimmen muss, bevor seine Daten weiterverkauft werden können
  • die Abschaffung des Listenprivilegs, also der Möglichkeit für Firmen, Adresslisten mit anderen Daten wie Alter oder Bildungsgrad anzureichern und zu handeln
  • ein Verbandsklagerecht, also die Möglichkeit für Verbände, im Namen der Verbraucher große und somit wirksame und teure Massenklagen anzustrengen.

Das Verhandlungsergebnis, heißt es in dem Brief, “ist für uns nicht akzeptabel”. “Für das auf Druck der CDU/CSU entstandene Ergebnis wollen wir nicht – wie so oft – die Prügel einstecken.”

Bedenken, die offensichtlich auch der Innenausschuss teilt. Zumindest hat er die für Mittwoch geplante Beratung zu dem Thema abgesetzt. Das ist insofern verwunderlich, als Ausschusschef Edathy noch am Dienstag den Kompromiss als “Fortschritt” gelobt hatte, auch wenn sich seine Begeisterung “in Grenzen” halte, wie er in der taz (Mittwochsausgabe) sagte. Doch auch in der Planung der Bundestagssitzung am Freitag taucht das Gesetz nicht auf.

Ursprünglich war es in den Verhandlungen immer die Drohung der Union gewesen, das gesamte Gesetz scheitern zu lassen, wenn sich die SPD nicht den neuen Forderungen beuge. Die tat das mehrfach – in der Überzeugung, wie Beteiligte glaubhaft versichern, dass ein Scheitern der schlechtere Weg sei. Offensichtlich nimmt die SPD nun lieber in Kauf, kein neues Gesetz zu verabschieden und es bei der alten Regelung zu belassen als die nun vorgelegte Lösung zu akzeptieren. Eine Linie, die Verbraucherschützer schon vor zwei Wochen als kleineres Übel sahen.

“Wenn wir dem Gesetz so zustimmen, streichen wir auf absehbare Zeit die Eindämmung des Handels mit privaten Daten von der politischen Agenda”, heißt es in dem Brief der SPD-Verbraucherpolitiker.

Möglicherweise aber ist auch das nur Taktik, um von der Union doch noch Zugeständnisse zu bekommen. Eine Chance gibt es nämlich noch: Die letzte Sitzungswoche des Parlaments findet vom 29. Juni bis zum 3. Juli statt.

Neue Online-Überwachungspläne der Innenminister kritisiert

Freitag, Juni 5th, 2009

FDP-Innenexpertin sieht “Axt an der Freiheit der Menschen”

Laut einem Plan der Innenministerkonferenz in Bremerhaven soll die Überwachung der Informations- und Kommunikationstechnik erneut massiv ausgebaut werden. Ziel sei es, mittels Ausweitung der Onlinedurchsuchung, Internetüberwachung und verdeckter Überwachung der Telekommunikation gegen kriminelle Hacker und Terroristen vorzugehen.

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen dem Terror aus dem Internet Einhalt gebieten und provozieren heftige Kritik der Bundestags-Opposition. Die FDP lehnt die Pläne der Minister strikt ab und warnt davor, “die Axt an die Freiheit der Menschen” zu legen.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, hat die Pläne der Innenminister von Bund und Ländern für erweiterte Befugnisse zur Bekämpfung der steigenden Internetkriminalität scharf kritisiert. “Mit Forderungen nach einer Ausweitung der Onlinedurchsuchungen über die Terrorismusbekämpfung hinaus sowie für den Verfassungsschutz sowie der Forderung nach einer insgesamt stärkeren Überwachung des Internets untergräbt der Bundesinnenminister das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat”, sagte Piltz am Mittwoch im Gespräch mit Handelsblatt.com.

Auch im Internet gilt die Verfassung

Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, auch hier fänden die Strafgesetze Anwendung. Aber genauso gelte auch die Verfassung im Internet. “Wer immer nur betont, dass die Freiheiten der Kommunikation und der Information angeblich vor allem Terroristen nutzen, legt die Axt an die Freiheit der Menschen”, warnte Piltz.

Die FDP-Politikerin reagierte damit auf einen Bericht des Handelsblatts. Darin heißt es unter Berufung auf ein Programm “Innere Sicherheit”, das an diesem Mittwoch anlässlich der Innenministerkonferenz in Bremerhaven vorgestellt wurde, die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik erfordere etwa Befugnisse für verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme oder die Anpassung der Möglichkeiten zur Telekommunikationsüberwachung.

“Die FDP-Fraktion lehnt heimliche Online-Durchsuchungen strikt ab, erst recht kommt eine Ausweitung auf andere Kriminalitätsbereiche, die Nutzung für die Strafverfolgung und auf den Verfassungsschutz nicht in Frage”, betonte Piltz. Auch der Einsatz der Bundeswehr im Innern komme für die FDP nicht in Frage. “Innere Sicherheit ist Sache der Polizei, nicht des Militärs”, sagte Piltz und fügte hinzu: “Wer davon abrückt, verletzt Grundprinzipien unseres Rechtsstaates.”

Innenminister fürchten Tatort Internet

Quelle: Golem