Das Unternehmen soll seine Marktmacht missbrauchen, indem es einen Aufpreis für die Downgrade-Option verlangt. Amerikanische Klägerin fordert Schadenersatz und Zulassung der Klage als Sammelklage.
Die Amerikanerin Emma Alvarado hat Microsoft wegen der mit bestimmten Versionen von Windows Vista angebotenen Downgrade-Option auf Windows XP verklagt. Wie die Seattle Times berichtet, wirft die Klägerin dem Softwareunternehmen vor, seine Marktmacht zu missbrauchen, indem es für den Wechsel zum älteren Betriebssystem einen Aufpreis verlangt. Alvarado fordert Schadenersatz und die Zulassung der Klage als Sammelklage.
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin im Juni 2008 ein Lenovo-Notebook mit vorinstalliertem Vista Business gekauft und für die Downgrade-Option auf Windows XP Professional zusätzlich 59,25 Dollar bezahlt. “Verbraucher müssen sich mit verschiedenen bekannten Problemen von Windows Vista auseinandersetzen”, heißt es in der Klageschrift (PDF). Daher würden viele Konsumenten gerne einen PC mit vorinstalliertem Windows XP kaufen. Microsoft nutze die Nachfrage nach Windows XP aus und verlange den Kauf eines Computers mit vorinstalliertem Vista, um dann gegen eine zusätzliche Gebühr auch XP bereitzustellen.
Microsoft zufolge liege es im Ermessen der Computerhersteller, ob die Downgrade-Option angeboten und ob dafür ein Aufpreis verlangt werde. Ein Sprecher erklärte, dass Microsoft das Downgrade nicht selbst anbiete und nur das Recht zum Wechsel auf eine ältere Betriebssystemversion einräume: “Microsoft berechnet und erhält dafür keine zusätzlichen Lizenzgebühren.” Allerdings könne es sein, dass Hersteller für ein Installationsmedium oder die Installation an sich eine Gebühr verlangten.
Wie schon bei früheren Betriebssystemen hat Microsoft auch mit der Einführung von Windows Vista eine Möglichkeit geschaffen, damit Computerhersteller in einer Übergangszeit neben Vista auch ein Downgrade auf Windows XP anbieten können. Ursprünglich sollte diese Option zum 30. Juni 2008 auslaufen. Bisher hat Microsoft die Frist zweimal verlängert, zuerst auf den 31. Januar 2009 und dann auf den 31. Juli 2009.
Richter weisen Klage Irlands und der Slowakischen Republik zurück
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die zur Terrorabwehr erlassene Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefondaten für rechtens erklärt. Die Richter wiesen damit eine im Juni 2006 eingereichte Klage Irlands und der Slowakischen Republik zurück, die die Richtlinie für ungültig hielten.
“Der Gerichtshof stellt fest, dass die Richtlinie auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden ist”, heißt es in einer Mitteilung zum Urteil (PDF). Die Vorschrift beziehe sich auf die formale Rechtsgrundlage und nicht auf eine mögliche Verletzung der Grundrechte wegen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.
Die EU-Kommission hatte sich 2006 für Artikel 95 des EG-Vertrags als Rechtsgrundlage für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und der EU-Rat die EU-Richtlinie ohne die Stimmen Irlands und der Slowakei verabschiedet. Irland sah die Rechtsgrundlage als nicht gegeben an, da die Datenspeicherung vorrangig der “Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten” diene. Der EuGH teilte diese Auffassung nicht. Die Richtlinie sei vielmehr erlassen worden, um “ein Funktionieren des Binnenmarktes” zu gewährleisten. Der Markt wäre ohne Eingreifen der EU durch eine Vielzahl nationaler Maßnahmen beeinträchtigt worden.
Die Richtlinie beschränke sich auf die “Tätigkeiten der Diensteanbieter” und regele nicht den Zugang zu den Daten oder deren Nutzung durch die Polizei- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten. Nicht erfasst würden Maßnahmen wie eine Strafverfolgung.
Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sind trotz der abgewiesenen Klage zuversichtlich. Bei der Entscheidung der Richter sei es um eine formale Frage gegangen. Sie hätten sich nicht mit der Verletzung von Grundrechten befasst, sagte Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Initiator der Verfassungsbeschwerde. Die 34.000 deutschen Beschwerdeführer hätten bereits beantragt, “dass das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof in einem zweiten Verfahren über die Vereinbarkeit der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung mit unseren Grundrechten entscheiden lässt.”
Wie die “taz” berichtet, muss der als Abmahn-Anwalt bekannt gewordene Günter Freiherr von Gravenreuth nun doch eine 14-monatige Haftstrafe antreten, nachdem das Berliner Kammergericht seine Revision gegen ein Urteil vom vergangenen September abgelehnt hatte. Mehr noch - das Kammergericht verschärfte das Urteil des Berliner Landgerichts vom September 2008 und sprach nun statt von “versuchtem Betrug” von “vollendetem Betrug”.
Das Berliner Landgericht hatte Gravenreuth im September 2008 in zweiter Instanz wegen versuchten Betrugs zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Anwalt hatte die Internet-Domain der “taz” nicht nur pfänden, sondern sogar versteigern lassen wollen.
Das damalige Urteil fiel deswegen besonders hart aus, weil Gravenreuth zuvor schon wegen Veruntreuung von Mandantengeldern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Da die Richter dem Angeklagten “keine positive Legalprognose” bescheinigen konnten, war die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden.
Seit Mitte des vergangenen Jahres, wird von Seiten der Verbraucherschützer vor der Website von „opendownload.de“ gewarnt. Die Betreiber dieser Website, bieten auf der Website Downloads von kostenfreien Programmen an.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale versuchen die Betreiber dieser Website mit der Weiterverbreitung von kostenfreien Programmen Dritter, wie z.B. den Adobe Acrobat Reader, unbedarfte aber auch erfahrene Internetnutzer abzukassieren.
Jeder Internetnutzer hat im Internet schon einmal nach kostenfreien Programmen, wie z.B. „OpenOffice“ oder nach Viren-Schutzprogrammen gesucht. Die einfachste Art und Weise wie diese Programme gefunden werden, ist die Suche über eine Suchmaschine. Jeder zweite Suchende im Internet benutzt bei seiner Suche die Suchmaschine „Google“ und landet auf der Website „opendownload.de“.
Nach mehreren Klicks innerhalb der Website, gelangten dann die Internetnutzer auf die Anmeldeseite, die neben einer Eingabemaske für persönliche Daten einen kaum erkennbaren Hinweis auf Kosten und Laufzeit enthält. Ohne die Hinterlegung der persönlichen Daten und den Ausschluss des Widerrufsrechts, konnte man keinen Download der kostenfreien Programme vornehmen.
In der Annahme, dass die geforderten Daten lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software benötigt wurden, hatten die meisten Internetnutzer diese Klausel übersehen.
Aufgrund der versteckten Kosten und keine Belehrung über das Widerrufsrecht ist nach der neusten Rechtsprechung kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen. Sollten Sie in dem Zusammenhang eine Mahnung erhalten, weisen Sie die Mahnung mit der Begründung „Dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist“, zurück. Dies ist ein Rat der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Nach Auffassung der Verbraucherschützer gehen die Betreiber von „opendownload.de“ besonders dreist vor. Denn wer sich anmeldet muss auf sein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht, durch setzen eines Häkchens, verzichten. Alleine das Setzen eines Häkchens reicht nicht aus, um auf sein gesetzliches Widerrufsrecht wirksam zu verzichten. Dieser Auffassung ist auch die Verbraucherschutzzentrale Rheinland-Pfalz.
Des Weiteren haben die Betreiber von „opendownload.de“ so einige Probleme mit den Informationspflichten im Fernabsatz. Die E-Mails, die (Opfer) Kunden kurz nach der Anmeldung erhalten, sehen in etwa so aus:
E-Mail-Anfang
Betreff: Ihre Anmeldung auf www.opendownload.de
Von:Kundensupport www.opendownload.de
An:Ihre E-Mail-Adresse
Sehr geehrte(r) Ihr Name
Willkommen bei www.opendownload.de.
Um Ihren Zugang frei zu schalten, öffnen Sie bitte folgende Internetadresse:
eingeben und Sie haben sofort Zugang zu den Inhalten.
Bewahren Sie Ihre Zugangsdaten an einem sicheren Ort auf.
Antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Haben Sie Fragen zu unserem Angebot, nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Seite: http://www.support-online-center.com.
Sie benötigen hierzu Ihre Kundennummer:123456. Über das Kontaktformular können wir Ihre Anfragen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Anfragen direkt an Mailadresse: info@opendownload.de nicht zugestellt werden können.
Viel Spaß beim Stöbern!
Mit freundlichen Grüßen
www.opendownload.de
E-Mail-Ende
Wenn Sie sich das E-Mail einmal etwas genauer durchlesen, müsste Ihnen auffallen, dass etwas nicht stimmt. Sollte Ihnen nichts auffallen, möchte ich Ihnen verschiedene Punkte aufzeigen.
1.Es gibt keine Widerrufsbelehrung. Sie werden jetzt sagen ich habe ja bereits, bei meiner Anmeldung auf das Widerrufsrecht verzichtet. Die Widerrufsbelehrung muss trotzdem in dem E-Mail erscheinen.
2.Es gibt keine Informationen zu möglichen oder angeblich entstehenden Kosten.
3.Es fehlt die Vertragsbestätigung in Textform.
4.Es fehlt ein Hinweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (Link ist ausreichend) beziehungsweise fehlen die allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform in dem E-Mail.
Aufgrund dieser katastrophalen Fehler hätten die Betreiber von „opendownload.de“ kaum eine Chance ihre vermeintlichen Drohungen gerichtlich einzuklagen.
Auch die Drohbriefe mit denen sie jetzt zahlungsunwilligen Verbraucher versuchen einzuschüchtern, könnte man als drollig bezeichnen. Unter anderem heißt es darin:
Zitatanfang
Seit dem 01.01.2008 ist in Deutschland die “Vorratsdatenspeicherung” in Kraft getreten. Der Internetprovider (…) speichert die IP-Adresse (…) welche bei der Anmeldung auf der Seite www.opendownload.de übermittelt wurde. Unter Hinzuziehung des genauen Anmeldezeitpunktes (s. Rechnung) ist es den Ermittlungsbehörden möglich, die Adresse des Anschlussinhabers festzustellen. Sollte weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, behalten wir uns gerichtliche Schritte vor.”
Zitatende
Wer dieser Aussage glaubt und für bare Münze nimmt, er hat auch Angst vor dem Weihnachtsmann. Die Vorratsdatenspeicherung wurde erst zum 01.01.2009 gestartet, also ist die Aussage in der Rechnung und in der Mahnung falsch.
Die Betreiber von Kostenfallen im Internet dürften die Letzten sein, die von einem Provider oder gar einem Gericht die Daten hinter einer IP-Adresse bekommen. Einmal abgesehen davon, werden sich derartige Firmen ohnehin hüten, Amtsgerichte zu nahe zu kommen, um die Forderung einzuklagen. Denn aus den oben genannten Gründen wird jeder Richter die angebliche Forderung dieser Firmen zurückweisen.
Fazit:
Viel heiße Luft um nichts. Aus diesem Grund möchte ich an Ihren gesunden Menschenverstand appellieren, und Sie bitten, wenn Sie Vorhaben die Rechnung zu bezahlen, sich einmal die weiterführend Links unten in diesem Bericht anzuschauen. Ich kann keinen dazu zwingen die Rechnung zu bezahlen. Dieser Bericht beruht nur auf eine Recherche, die ich im Internet zu diesem Thema durchgeführt habe. Als Grundlage für diese Recherche, dienten mir verschiedene Internetseiten und Forenbeiträge.
Folgende Web-Seiten wurden bei der Recherche herangezogen:
Keine Kennzeichnungspflicht zur Datenherkunft und Übergangsfrist von drei Jahren
Die Regierung hat heute das neue Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet. Der Datenschutz wird durch das Gesetz deutlich verschärft, meint das Innenministerium. Datenschützer und Opposition kritisieren, dass eine Kennzeichnungspflicht zur Datenherkunft fehlt und den Firmen eine Übergangsfrist von drei Jahren gewährt wird.
Das Bundeskabinett hat die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen. Das bedeutet eine Erhöhung der bestehenden Bußgelder, eine Zustimmungsregelung für Verbraucher sowie die Abschaffung des Listenprivilegs, um den massiven Anstieg von Datenhandel- und Missbrauch einzudämmen. Das Listenprivileg erlaubt die Weitergabe von Adressdaten grundsätzlich, wenn kein Widerspruch der Betroffenen vorliegt.
Laut Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll die Vorlage den Datenschutz nach den diversen Skandalen mit dem Handel vertraulicher Daten deutlich verschärfen. Der Datenschutz soll damit “endlich an die neuen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden, so die CDU-Verbraucherschutzexpertin Julia Klöckner.
Das Gesetz ziele darauf ab, den “Umgang mit Daten für Werbung, Markt- und Meinungsforschung transparenter und damit auch besser kontrollierbar zu machen”, sagte Schäuble der Rheinischen Post. Der Strafrahmen und der Bußgeldkatalog würden verschärft. Der Adresshandel soll von der Zustimmung der Betroffenen abhängig gemacht werden.
Ausnahmen soll es aber für Hilfsorganisationen, karitative Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen geben, darunter auch Parteien und Wählervereinigungen. Bei Datenverlust haben die Unternehmen eine Informationspflicht. Marktbeherrschenden Firmen soll es untersagt werden, Verträge davon abhängig zu machen, ob die Kunden der Nutzung persönlicher Daten zu Werbezwecken zustimmen.
Datenschützer hatten eine umfassende Auskunftspflicht über die Herkunft der Daten durch sogenannte Datenmarker gefordert. Diese ist jedoch nicht vorgesehen. “Das würde tatsächlich die Wirtschaft schädigen”, sagte Schäuble.
Laut FDP-Innenexpertin Gisela Piltz würden aber gerade gesetzte Marker den Missbrauch eindämmen. “Dies wäre auch Dreh- und Angelpunkt eines modernen Datenschutzrechts. Nur so wird die Transparenz für den Bürger hergestellt und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von personenbezogenen Daten garantiert”, sagte Piltz. Auch Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert bemängelte, dass nach den Erfahrungen mit dem Kontodatenskandal die Kennzeichnung der Datenherkunft und die Dokumentation der Datenströme nicht mit aufgenommen wurden.
Er kritisierte auch, dass das geplante Datenschutzaudit für Firmen mit einem “monströsen bürokratischen Aufwand” einhergehe. Zudem räume der Entwurf den betroffenen Wirtschaftszweigen eine Übergangsfrist von drei Jahren ein.
“Der Kabinettskompromiss zum verbesserten Schutz persönlicher Daten ist in Wahrheit gar keiner. Denn er berücksichtigt vor allem Wirtschaftsinteressen und nicht die Sicherheit der Bürger”, erklärt Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Linken. Die Idee, das Datenschutzgesetz zu novellieren, sei zwar im Ansatz richtig gewesen. Nun aber feiere die Bundesregierung einen Gesetzentwurf als Erfolg, der den Datenschutzskandalen bei der Telekom und bei Lidl in keiner Weise gerecht werde.
Bitkom und Verwertungsgesellschaften unterzeichnen Vertrag
Der Branchenverband Bitkom hat mit den Verwertungsgesellschaften einen Kompromiss für Urheberrechtsabgaben auf IT-Geräte ausgehandelt. Laut Bitkom erhöht sich durch die Kopierabgaben der Verkaufspreis, da die Hersteller diese Abgaben an die Verbraucher weitergeben.
Die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst und der Bitkom haben sich am 10. Dezember 2008 in Berlin über die Höhe der Geräteabgabe im sogenannten Reprographiebereich geeinigt. “Nach über einjährigen, zähen Verhandlungen wurde heute in Berlin ein Gesamtvertrag unterzeichnet, der die Urhebervergütungen für Multifunktionsgeräte, Drucker, Scanner und Faxgeräte verbindlich regelt”, so die Verwerter. Das Vertragswerk gelte rückwirkend ab 1. Januar 2008 und bezieht sich auf die Rechtslage seit Inkrafttreten des 2. Korbes der Urheberrechtsnovelle.
Laut Bitkom werden die Urheberabgaben auf Scanner, Faxgeräte und Kopierer teilweise zurückgehen. Neu hinzugekommen sind dagegen Abgaben auf Drucker und Multifunktionsgeräte, die drucken, scannen, kopieren und teilweise auch faxen können. Für die Produkte hätten die Verwertungsgesellschaften sehr hohe Abgaben gefordert, die teils über den Gerätepreisen gelegen hätten, so der Herstellerverband. “Wir haben hier einen Kompromiss mit Bauchschmerzen erzielt”, sagte Bitkom-Präsidiumsmitglied Uli Holdenried. Die Hersteller würden diese Abgaben an die Verbraucher weitergeben. Im ersten Halbjahr 2009 seien Preiserhöhungen bei Druckern und Multifunktionsgeräten geplant.
Während der Innenausschuss des Bundestages über das BKA-Gesetz berät, das die Onlinedurchsuchung ermöglicht, hagelt es Kritik. Nicht nur Datenschützer, auch “Reporter ohne Grenzen” appellieren an die Abgeordneten, dem Gesetz die Zustimmung zu verweigern. Widerspruch kommt auch von Ärzten.
CDU/CSU und SPD haben sich darauf geeinigt, das neue BKA-Gesetz in der Plenarsitzung am 13. November 2008 zu beschließen. Am heutigen 10. November wird im Innenausschuss beraten. Das BKA-Gesetz sieht neben Onlinedurchsuchungen das Abhören von Telefonaten inklusive VoIP, die Erfassung von Verbindungs- und Standortdaten, Rasterfahndung und die optische und akustische Überwachung von Wohnungen vor.
Die Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) warnte vor den Folgen für die Pressefreiheit: “Der Entwurf des ‘Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt’ beschneidet das Recht von Journalisten, vertraulich zu recherchieren. Grundprinzipien der Pressefreiheit, der Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis, sind gefährdet”, sagt ROG-Geschäftsführerin Elke Schäfter. Neben der Überwachung kann das BKA von Medienbeschäftigten verlangen, ihr Recherchematerial herauszugeben - notfalls unter Androhung von Zwangsgeld, Beugehaft und Durchsuchung der Redaktionsräume. “Der Schutz von Informanten gehört zu den Voraussetzungen für einen kritischen, investigativen Journalismus. Er ist in dem geplanten Gesetz nicht mehr garantiert”, so Schäfter. Die Menschenrechtlerin appelliert an den Deutschen Bundestag, dem Gesetz die Zustimmung zu verweigern.
“Die Große Koalition muss endlich zur Kenntnis nehmen, dass sie mit ihrer Sicherheitspolitik seit Jahren eine Politik gegen den Willen der Bürger macht”, erklärt Jan Korte, Innenexperte der Linken. Er will, dass die Bundesregierung den Entwurf des BKA-Gesetzes gleich ganz zurückzieht. Korte: “Die Opposition steht mit ihrer Haltung, dem BKA-Gesetz ihre Zustimmung zu verweigern, nicht allein. Unser Protest wird durch die Bürger mitgetragen.”
Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe nannte die Koalitionspläne einen “Angriff auf die Bürgerrechte, die ärztliche Schweigepflicht und das Patient-Arzt-Verhältnis”. Korte erinnert weiter daran, dass am 11. Oktober 2008 in Berlin die größte Bürgerrechtsdemonstration seit 20 Jahren stattfand.
Es sei falsch, dem BKA zur Abwehr der Gefahr des internationalen Terrorismus umfassende Befugnisse wie zum Beispiel die präventive Telefonüberwachung oder die Onlinedurchsuchung einzuräumen, die das Erheben von Daten im Vorfeld eines konkreten Tatverdachts ermöglichen, sagt NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) dem Kölner Stadt-Anzeiger. Er hält insbesondere die Ausweitung der Präventivbefugnisse für das Bundeskriminalamt mit dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz für nicht vereinbar.
Am Sonntag, dem 9. November 2008, demonstrierte eine kleine Gruppe von Datenschützern in Wiesbaden vor dem Bundeskriminalamt gegen das neue BKA-Gesetz, berichtet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Computer dürfen heimlich durchsucht und Wohnungen mit versteckter Kamera ausgespäht werden: Mit großer Mehrheit hat der Bundestag dem umstrittenen BKA-Gesetz zugestimmt. FDP und Grüne haben bereits den Gang zum Verfassungsgericht angekündigt.
Berlin - Gegen den Widerstand der Opposition hat der Bundestag das umstrittene BKA-Gesetz nach jahrelangem Streit verabschiedet. 375 Parlamentarier stimmten am Mittwoch für das Gesetz, 168 dagegen, 6 enthielten sich. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen - voraussichtlich noch vor Weihnachten. FDP und Grüne haben den Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Zuvor hatte es im Plenum eine turbulente Debatte gegeben. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezeichnete das Gesetz als notwendig zur Verteidigung der Freiheitsrechte in Deutschland. Der Staat habe die Aufgabe, Straftaten zu verhindern. Kritiker mahnte er, ihre “Diffamierungskampagne” einzustellen.
Zwei Jahre lang hatte die Koalition um das Paket gerungen - “viel zu lang”, wie Schäuble meinte. “Wir wissen (…), was die Verfassung erlaubt und was sie nicht erlaubt, und wir halten uns peinlich genau daran”, hatte Schäuble auch am Mittwoch im RBB-Inforadio gesagt.
Die Opposition kritisierte den Gesetzentwurf heftig. Er sei getragen von einer “Geringschätzung des Kernbereichs der privaten Lebensführung”, sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP- Fraktion, Gisela Piltz.
Bundesinnenminister wendet sich gegen Verbot von Datenhandel
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat sich im aktuellen Skandal um Datenhandel und illegale Kontoabbuchungen gegen Gesetzesänderungen gewandt. In den Händen des Staates seien Daten sicher, beschwichtigte er zugleich.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich gegen eine Verbesserung des Datenschutzes durch ein Verbot des Adresshandels gewandt. “Es sind eine Menge Ideen und Vorschläge auf dem Markt. Ich selbst bin skeptisch, ob wir neue Gesetze brauchen”, sagte er der Bild-Zeitung. “Die Verantwortlichen und Experten von Bund und Ländern müssen jetzt gemeinsam das Ganze gründlich analysieren und überlegen, wie wir dem Datenklau im privaten Bereich das Handwerk legen können.”
Schäubles Amtskollege, Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU), hat dagegen ein generelles Verbot des Handels mit persönlichen Daten angeregt. “Wenn wir die Verbraucher anders vor kriminellen Machenschaften nicht schützen können, müssen wir überlegen, ob wir den Handel mit persönlichen Daten generell verbieten”, sagte er am Sonntag, den 24. August 2008. Nach geltendem Datenschutzrecht dürfen Angaben wie Name, Anschrift, Geburtsjahr und Beruf zu Werbezwecken weitergegeben und genutzt werden, sofern der Betroffene nicht ausdrücklich widerspricht. Dagegen ist es bereits verboten, ohne Einwilligung des Betroffenen mit Kontodaten zu handeln.
Am 12. August 2008 war der massenhafte, kriminelle Handel mit Kundendaten der Süddeutschen Klassenlotterie bekanntgeworden. Verbraucherschützern liegt eine CD mit 17.000 Datensätzen vor, die auch Kontoverbindungen enthalten. Hunderte sind von illegalen Kontoabbuchungen in Höhe von 30 und 100 Euro betroffen. Schäuble: “Ich kann allen Verbrauchern nur raten: Gehen Sie mit Ihren Daten zurückhaltend um, kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge. Und überall Einzugsermächtigungen zu erteilen, ist falsch.”
Nächste Woche lädt Schäuble Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), Glos und Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU), den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und Ministerkollegen und Datenschützer aus den Ländern zu einem Gespräch ein.
Schäuble, der für Vorratsdatenspeicherung ebenso wie für die Befugnis zum Ausspionieren privater Computer und für andere Überwachungsmaßnahmen eintritt, hält dagegen staatlich erhobene und gespeicherte Daten für “sicherer als die Daten, die im privaten, nicht-öffentlichen Bereich umlaufen. Sie sind auch sicherer als in anderen europäischen Ländern”, so der Unionspolitiker.
Telefonspammer haben sich Zugang zu Kontodaten verschafft und buchen nun unerlaubt Geldbeträge ab. “Uns sind die ersten Fälle bekannt, in denen von Konten der betroffenen Verbraucher abgebucht wurde, obwohl diese unmissverständlich jegliche Teilnahme an einem Glücksspiel ablehnten”, so Thomas Hagen, Sprecher der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. “Diese Tatsache ist erschreckend.” 17.000 Datensätze sind im Umlauf.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein verfügt über Informationen, nach denen Callcenter-Betreiber, die Glücksspiele, Waren oder Dienstleistungen anpreisen, zugleich ohne Einzugserlaubnis Geldbeträge in Höhe von 50 Euro von den Angerufenen abbuchen lassen. Viele Betroffene hätten angegeben, dass sie vor längerer Zeit Lose der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) bestellt und per Kontoabbuchung bezahlt hätten. Die Verbraucherschützer haben eine CD mit über 17.000 Datensätzen erhalten, auf der sich neben Namen, Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum auch die kompletten Bankdaten von über 17.000 Verbrauchern finden. Eine Firma aus Nordrhein-Westfalen verkauft diese Datenbank offenbar weiter.
Die Verbraucherschützer raten, Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen. Banken und Sparkassen sollten die Möglichkeit einräumen, dass Abbuchungen unbekannter Quellen nicht ausgeführt werden, wenn der Kontoinhaber dies wünscht, fordert Hagen. Bereits jetzt können unberechtigt abgebuchte Beträge innerhalb von sechs Wochen zurückgefordert werden.
Der Kieler Landesdatenschützer Thilo Weichert empfiehlt, bei der Preisgabe der privaten Kontoverbindung “absolut zurückhaltend” zu sein, vor allem im Internet oder am Telefon. Mindestens alle zwei Wochen sollten die eigenen Kontoauszüge darauf kontrolliert werden, ob unerwünschte oder unberechtigte Abbuchungen vorgenommen wurden.
“Die SKL hat nie Daten von ihren Kunden an Dritte weitergegeben”, erklärt die Staatslotterie, die sich bereits mit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Verbindung gesetzt habe, um eine Klärung der Datenherkunft zu erreichen und rechtliche Schritte zu prüfen. “Wir verurteilen jede Form des Datenmissbrauchs und haben an der Aufklärung großes Interesse”, so Gerhard Rombach, Direktor der SKL.