Bestätigte Benchmarks von Core i5 “Clarkdale” in 32 nm

September 28th, 2009

Zwei Westmere-Kerne sollen Core 2 Quad schlagen

Zum Abschluss des Intel Developer Forum hat der Chiphersteller traditionsgemäß Benchmarks seiner nächsten Produktgeneration vorgelegt. Die CPUs “Clarkdale” (Desktop) und “Arrandale” (Notebook) sind deutlich schneller als die Core-2-Prozessoren. Auch die Grafikkerne, die im Chipgehäuse sitzen, wurden deutlich verbessert.

Gerade erst hat Intel mit dem Core i5/i7 mit Lynnfield-Kern die Nehalem-Architektur reif für den Massenmarkt gemacht und mit dem ersten Core i7 für Notebooks die ersten mobilen Prozessoren der Reihe vorgestellt, da steht deren Nachfolger schon in den Startlöchern. Im Falle der mobilen Core i7 (Clarkfield) ist das auch fällig, denn die CPUs mit 45 bis 55 Watt eignen sich nur für Desktop-Replacements und mobile Workstations oder Gamingnotebooks.

Erst mit 32-Nanometer-Technik, in der Clarkdale und Arrandale hergestellt werden, sollen die Prozessoren so günstig und stromsparend werden, dass sie in Businessdesktops und leichte Notebooks passen. Beide Designs gehören zur Familie “Westmere”, unter der Intel alle 32-Nanometer-Prozessoren führt.

Die schnelle Abfolge der Neuvorstellungen erklärt Intel mit der Tatsache, dass der 32-Nanometer-Prozess schneller serienreif war als geplant. Tatsächlich dürften aber eher die Verschiebungen von Clarkfield und Lynnfield wegen der Wirtschaftskrise verantwortlich sein.

Die Unterscheidung der vielen Codenamen ist nun, nachdem die Daten bestätigt wurden, auch ohne den in der Bildergalerie wiedergegebenen “Westmere Decoder Ring” etwas einfacher geworden. Die “‘Dales”, wie Intel die beiden neuen CPUs nennt, sind 32-Nanometer-Kerne, denen ein Grafikchip mit Speichercontroller in 45 Nanometern ins Gehäuse gepackt wurde. Die “‘Fields” sind 45-Nanometer-Prozessoren mit integriertem Speichercontroller.

Der Hauptgrund für die Integration der Grafik ins “Package”, nicht aber in das Die der CPU selbst ist die Senkung der Gesamtkosten für die Plattform. Wie schon beim Corei5/i7 mit Lynnfield-Kern reicht neben dem Prozessorsockel nur noch ein Chip auf dem Mainboard, denn die Chipsätze der 5er Serie bestehen nur noch aus einem Baustein.

Folglich zeigte Intel in San Francisco auch ein Mini-ITX-Board für die neue Desktopplattform “Kings Creek”. Darauf haben ein Clarkdale und der Chipsatz, zwei DDR3-Slots und sogar noch ein x16-Slot für Grafikkarten Platz. Diesen Slot kann ein PC-Hersteller aber auch durch eine Riser-Card in mehrere PCIe-Steckplätze aufteilen, um beispielsweise in einem Media-Center-PC mehrere Tunerkarten unterzubringen.

Die Medienwiedergabe ist auch einer der Punkte, die Intel bei den Dales und ihren Chipsätzen stark verbessert hat. Die Bausteine können nun zwei HD-Streams decodieren und auch ohne zusätzliche Soundkarte unkomprimierte Tonformate wie Dolby TrueHD über HDMI wiedergeben.

Die Leistungsaufnahme ist ebenfalls recht gering. Intel zeigte eine Testplattform mit dem Clarkdale-Prozessor, die mit dem Desktop von Windows Vista nur um 25 Watt aufnahm. Das im Foto zu sehende andere Messgerät hängt an einem 22-Zoll-Monitor, der rund 40 Watt brauchte. Unter Last kam der Clarkdale-PC aber auf knapp 60 Watt.

Zwei Kerne schneller als vier

Clarkdale und Arrandale sollen den Core-2-Prozessoren langfristig den Garaus machen, auch wenn die Core 2 Duo und Core 2 Quad noch lange angeboten werden dürften. Die Benchmarks, die Intel nur in normierter Form und nicht in absoluten Zahlen vorlegte, legen eine deutliche Überlegenheit der Westmere-Architektur gegenüber Core 2 nahe. Wie groß dabei der Einfluss von Hyperthreading und Turbo-Boost ist, lässt sich noch nicht abschätzen.

Intel verglich dabei einen Clarkdale mit 3,33 GHz und zwei Kernen mit dem Core 2 Duo E8500 (3,16 GHz) und dem Core 2 Quad Q9400 (2,66 GHz). Unbestätigten Angaben zufolge soll dieser Clarkdale als “Core i5-661″ auf den Markt kommen. Die beiden Core-Prozessoren wurden auch im Test der Lynnfield-CPUs von Golem.de vermessen, so dass direkte Vergleiche für interessierte Leser recht einfach sind.

In nahezu allen Tests, die in der Bildergalerie wiedergegeben sind, können die beiden Clarkdale-Kerne sogar die - allerdings deutlich niedriger getakteten - Core-2-Kerne schlagen. Beim Vergleich mit dem bei Markteinführung ähnlich günstigen E8500 mit seinen zwei Kernen mit über 3 GHz liegt der Clarkdale ebenso klar vorne.

Der Vergleich mit dem Grafikkern der GM45-Chipsätze, die allerdings von anderen Herstellern auch schon geschlagen sind, ist die integrierte Grafik der Clarkdales nach Intels Benchmarks mit 3DMark Vantage im Entry-Profil rund 50 Prozent schneller. Allerdings geben Intels Folien auch klar wieder, dass die neue Grafik nur DirectX-10 beherrscht, kein DirectX-10.1 und schon gar kein DirectX-11.

Die synthetischen Benchmarks der SPEC-CPU-Suite zeigen recht deutlich, dass zumindest die günstigeren Modelle des Core 2 nach über drei Jahren erfolgreichem Marktdasein mit dem Clarkdale obsolet werden. Im Integer-Test (SPECint_rate2006) ist der Clarkdale mit zwei Kernen fast so schnell wie der Core 2 Quad Q9400 mit vier Kernen, und im FPU-Test (SPECfp_rate2006) um über 20 Prozent schneller. Dass Intel die Werte der Clarkdales als “Schätzungen” (Est.) angibt, liegt an den Regeln der SPEC, die diese Kennzeichnung für noch nicht erhältliche Produkte fordern.

Wie weit die Westmere-Architektur gegenüber Nehalem verbessert wurde, erklärte Intel noch nicht. Der Chiphersteller wies nur darauf hin, dass in Clarkdale eine AES-Einheit sitzt, welche Verschlüsselung per Hardware mit geringer Last für die CPU-Kerne erledigen kann. Diese kam jedoch bei dem Test noch nicht zum Einsatz, Patches für Programme wie Winzip und auch den PCMark Vantage sollen jedoch folgen.

Noch im Jahr 2009 sollen Clarkdale und Arrandale auf den Markt kommen. Dann wird besonders spannend, wie weit die Preise der Core-2-Prozessoren gesenkt werden, und wie PC-Hersteller die vielen Intel-Produkte vermarkten wollen.

Gefunden bei Golem.de

BitDefender warnt vor raffinierteren Phishing-Methoden im Web 2.0

September 16th, 2009

Halbjahres-E-Threat-Report von BitDefender registriert Anstieg der Phishing-Versuche im Internet

Holzwickede, 14. September 2009 – Von Januar bis Juni 2009 haben Phishing-Nachrichten im Bereich der weltweit verschickten Spam-Mails einen alarmierenden Anteil in Höhe von 7 Prozent erreicht. Dies zeigt der aktuelle E-Threat-Report von BitDefender für das erste Halbjahr 2009. Dabei spekulieren die Angreifer vor allem auf die Unwissenheit und Naivität unter den Usern. Erwartungsgemäß handelte es sich bei den für Phishing empfänglichsten Staaten um die USA, Kanada und Großbritannien – drei englischsprachige Länder. Zu den bedeutendsten Quellen dieser Art Nachrichten gehört dagegen Russland. Der Grund dafür liegt in den nachlässigen Rechtsvorschriften im Bereich der Cyberkriminalität sowie in der aktuellen Arbeitslosenquote des Landes.

Die Phishing-Landschaft verzeichnet eine stete Entwicklung und Veränderung und bringt zunehmend Web-2.0-Phishing-Techniken hervor. Benutzerkonten bei sozialen Netzwerken sind Schlüsselelemente für die Ausführung nachfolgender Angriffe auf andere Netzwerkbenutzer. Nachdem seriöse Anbieter strengere Sicherheitsmaßnahmen eingeführt haben, um die persönlichen Daten ihrer Benutzer zu schützen, verwenden die Angreifer gefälschte Log-In-Seiten, mit deren Hilfe sie versuchen, an vertrauliche Anmeldeinformationen zu gelangen.

Phisher „kidnappen“ Benutzerkonten

Die Ergebnisse der BitDefender-Studie zeigen, dass die meisten Web-2.0-Phishing-Versuche im ersten Halbjahr 2009 auf die Naivität der Benutzer spekulierten. Ein Beispiel ist der Betrug mit den sogenannten Twitter Porn Names: Der User wird beispielsweise aufgefordert, den Namen seines ersten Haustieres oder den Namen der ersten Straße, in der er gelebt hat, anzugeben. Die Antworten auf diese Fragen werden häufig für Sicherheitsfragen verwendet. Ein Cyberkrimineller, der über diese Antworten und den Benutzernamen einer Person verfügt, kann auf einfache Weise ein Passwort abfragen und so auf das Benutzerkonto des jeweiligen Opfers zugreifen, um darüber Spamnachrichten zu versenden, Zugang zu Transaktionen zu erhalten oder das Konto anderweitig zu missbrauchen. Für „gekidnappte“ Benutzerkonten wurde sogar schon Lösegeld gefordert.

Die Lieblingsziele der Phisher bleiben jedoch die gleichen. So kommen die durchschnittlich am häufigsten benutzen Identitäten aus dem Finanzsektor, vornehmlich Banken sowie Institutionen für elektronische Geldüberweisungen.

Top 3 der gefälschten Unternehmensidentitäten im ersten Halbjahr 2009:

1. Bank of America
2. Paypal
3. Abbey

BitDefender schätzt, dass monatlich mehr als 55.000 Menschen Opfer von Phishing-Betrügereien werden. Für das erste Halbjahr 2009 ergibt sich dadurch die beeindruckende Gesamtzahl von 330.000 Opfern. Um diese erfolgreich zu täuschen, muss der Phisher die Originalseite so präzise wie möglich kopieren (sogenanntes „Spoofing“). Während es sich beim Replizieren der Originalwebsite lediglich um simples „Copy and Paste“ handelt, stellt man bei der Spamnachricht üblicherweise Rechtschreibfehler und/oder schlampige Formatierungen fest. Bei der Mehrheit der Phishing-Angriffe auf die Bank of America ist dies allerdings nicht der Fall. Hier ist nicht nur der Text handwerklich gut gemacht; die Phishing-Seite zeigt zudem eine ungewöhnliche Detailtreue, was vermuten lässt, dass es sich bei den für die Angriffe Verantwortlichen um eine hochgradig organisierte Gruppierung von Cyberkriminellen handelt.

„Am allerwichtigsten ist, dass es sich bei Phishing-Angriffen und Spam, im Gegensatz zu Malware, um universelle Sicherheitsbedrohungen handelt, die unabhängig vom Betriebssystem und Security-Updates auf allen Computern funktionieren“, so Vlad Vâlceanu, Leiter des BitDefender Antispam Research Lab. „Besondere Vorsicht und eine hochwertige Anti-Malware-Lösung mit Anti-Spam-, Anti-Phishing- und Anti-Malware-Modulen sind ein absolutes Muss für alle, die im Internet surfen.“

Der vollständige E-Threat-Landscape-Report steht unter folgendem Link zur Verfügung: BitDefender E-Threats Landscape Report

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BitDefender-Top 10: Clicker erreicht höchste Infektionsrate seit Jahresbeginn

September 16th, 2009

Mit einer Infektionsrate von 14,39 Prozent im August 2009 baut der Trojaner Clicker seine Führungsposition unter den E-Threats weiter aus. Insgesamt hat sich in den Top 10 im Vergleich zum Vormonat wenig getan. Die ersten fünf Plätze bleiben unverändert. Mit Win32.Induc.A und Win32.Virtob.Gen.12 betreten lediglich zwei Neuankömmlinge das Feld der gefährlichsten E-Threats.

Clicker erhöhte seine Erfolgsrate auch deshalb, weil er sich vermehrt über sogenannte “Warez”-Websites verbreitet. Dabei handelt es sich um Download-Portale für Keygens und Cracks für kommerzielle Software und Spiele. Seine beiden Verfolger büßten dagegen leicht an Prozentpunkten ein: Der sich überwiegend über Wechseldatenträger verbreitende Trojan.AutorunINF.Gen kann zwar sein zweistelliges Ergebnis aus dem Vormonat nicht halten, belegt aber weiterhin Rang zwei. Mit 5,68 Prozent folgt der Trojaner Wimad.Gen.1. Dieser hat es vornehmlich auf Advanced System Format (ASF)-Files abgesehen. Dabei handelt es sich um ein von Microsoft entwickeltes Containerformat für digitale Audio- und Video-Dateien. Der Schädling manipuliert ASF-Files derart, dass sie anstatt eines gewünschten Video-Codecs ein gefährliches Binärprogramm downloaden.

Seit mittlerweile acht Monaten befindet sich der als Conficker bekannte Win32.Worm.Downadup in den BitDefender-Top 10 - im August erneut auf Position vier. Die neueste Variante des Wurms installiert fehlerhafte Sicherheits-Software auf dem befallenen System. Ihm folgt auf Platz 5 der polymorphe Datei-Infektor Win32.Sality.OG (2,9 Prozent).

Neu eingestiegen ist auf Platz sechs Win32.Induc.A. Diese Malware befällt insbesondere Applikationen, die auf der von Embarcadero Technologies (vormals Borland) entwickelten Software Delphi basieren. Der Virus infiziert dabei keine Binärdateien, sondern modifiziert die SYSCONST.PAS-File, mit einem schädlichen Code. Sein plötzlicher Einstieg in die BitDefender-Top 10 zeigt, dass sich nur wenige Delphi-User dieser Gefahr bewusst sind. Den im Ranking unverändert liegenden Trojanern Autorun.AET (Platz sieben, 2,35 Prozent) und JS.PYV (Platz acht, 1,87 Prozent) folgt ein weiterer Neuling unter den gefährlichsten E-Threats: Win32.Virtob.Gen. Dieser Infektor versteckt sich in anderen Windows-Prozessen - hauptsächlich .exe- und .scr-Dateien - indem er sie mit einem Virus-Code infiziert. Damit öffnet er eine Art Hintertür für die wirklich aggressiven Angreifer, die so auf einfache Weise die Kontrolle über den jeweiligen Rechner übernehmen können.

Die Tatsache, dass immer noch zu viele User die Sicherheitsanweisungen von Microsoft ignorieren und notwendige Security-Patches nicht installieren, beweist neben der Platzierung von Conficker auch die Präsenz von Worm.Autorun.VHG unter den gefährlichsten E-Threats. Dieser Wurm nutzt typische Windows-Schwachstellen aus, beispielsweise in der Autorun-Funktion, um PCs effektiv zu schaden. Er schließt die Top 10 mit 1,63 Prozent ab.

In Windows 7 und Vista klafft ein Sicherheitsleck

September 16th, 2009

Sowohl in Windows Vista als auch in Windows 7 klafft eine Sicherheitslücke im Betriebssystem, die dazu ausgenutzt werden kann, um den Rechner via Internet neu zu starten. Ermöglicht wird dies durch einen Fehler im SMB2-Protokoll, der in der Treiberdatei “srv2.sys” steckt.

Es existiert bereits ein Exploit, der dieses Leck in der Systemsicherheit ausnutzt, wie heise Security berichtet.

Um nicht selbst Opfer eines unfreiwilligen Neustart über das Internet zu werden, genügt es nach aktuellem Kenntnisstand, aus der Windows-Firewall die Ausnahme für die Datei- und Druckerfreigabe zu entfernen bzw.. den Zugriff auf Port 445 zu unterbinden.

Während Windows Vista und Windows 7 RC bei erfolgreicher Ausnutzung dieser Sicherheitslücke neustarten, zeigt sich die finale Version von Windows 7 unbeeindruckt und reagiert in keiner Weise.

Microsoft hat sich zu diesem Problem bislang noch nicht zu Wort gemeldet, sodass momentan noch keine Aussage darüber getroffen werden kann, ob und wann diese Sicherheitslücke durch einen Patch geschlossen wird.

Windows-7-Vorverkauf: Achtung, Preisfalle!

September 10th, 2009

Jetzt einen Computer mit Windows Vista kaufen – und Ende Oktober 2009 gratis auf Windows 7 umsteigen? Das klingt einfach, doch es gibt etliche Hürden.

So viel kostet das Windows-7-Upgrade

Mit Windows 7 ist es wie mit Fußball in der Sommerpause: Alle warten ungeduldig darauf, dass es am 22. Oktober 2009 endlich losgeht. Damit potenzielle Computerkäufer ihren Kauf nicht bis zum Erscheinen von Windows 7 aufschieben, bieten viele Hersteller die Windows-7-Upgrade-Option: Wer jetzt einen PC oder ein Notebook mit dem Betriebssystem Windows Vista erwirbt, soll dann kostenlos eine DVD mit Windows 7 bekommen – so die Theorie. Wie es bei den wichtigsten PC-Herstellern funktioniert, hat sich COMPUTER BILD angesehen.

Worauf ist prinzipiell zu achten?

Sie müssen den Computer mit vorinstalliertem Vista zwischen dem 26. Juni 2009 und dem 31. Januar 2010 kaufen.
Auf dem Computer muss die richtige Vista-Version sein. Es gibt nur diese drei Umstiegsmöglichkeiten: von Vista Home Premium auf Windows 7 Home Premium, von Vista Business auf Windows 7 Professional, von Vista Ultimate auf Windows 7 Ultimate.

Windows-7-Gutschein: Teilnahme freiwillig

Den genauen Ablauf regeln die PC-Hersteller. Sie sind nicht verpflichtet, die Upgrade-Option anzubieten. Targa macht nicht mit, aber der Hersteller hat im Moment auch keine neuen Geräte im Angebot. Die anderen 14 Firmen bieten das Upgrade an, doch einfach machen sie es dem Kunden in der Regel nicht:

Internetbestellung: Alle Hersteller haben spezielle Internetseiten eingerichtet, über die sich Windows 7 bestellen lässt. Ärgerlich: Die Seite von Acer ist auf Englisch, erst im Laufe der Bestellung kann auf Deutsch umgestellt werden. Die Hersteller verlangen entweder einen Gutschein-Code, den der Käufer mit seinem PC erhalten hat, oder einen Kaufbeleg. Wer den nicht einscannen und dann per E-Mail-Anhang verschicken kann, muss ihn per Fax oder Post senden – bei Asus nach Taiwan!

Gebühren: Fast alle Hersteller verlangen eine Bearbeitungsgebühr – bis zu stolzen 29,95 Euro! Nur Wortmann will die DVD kostenlos verschicken (siehe Bildergalerie). Ärgerlich: Die genauen Preise sind auf den Seiten oft nur sehr schwer zu finden. Bei einigen Herstellern erfährt sie der Nutzer sogar erst, wenn er bereits einen Computer gekauft hat. Am schlimmsten war die Situation bei Dell: Auch auf Nachfrage von COMPUTER BILD konnte die Firma keinen Preis nennen. Er soll erst kurz vor dem Start von Windows 7 veröffentlicht werden. Wer jetzt bei Dell einen PC kauft, weiß also nicht mal, was ihn der Umstieg auf Windows 7 kosten wird.

Bezahlmöglichkeiten: Rund die Hälfte der Anbieter besteht auf Kreditkartenzahlung, meist per Visa oder Mastercard. Wer keine Karte hat, erhält auch kein Upgrade. Nur Medion und Fujitsu bieten Lastschrift an.

Verfügbarkeit: Wenn Windows 7 am 22. Oktober 2009 erscheint, werden „Upgrader“ meist noch warten müssen. Acer verspricht eine Lieferzeit von sieben bis zehn Geschäftstagen. Medion will die DVD im November verschicken. Samsung kündigt auf seiner Internetseite derzeit an, dass die Firma die DVDs sogar erst ab dem 1. Januar 2010 verschickt. Aber die Termine könnten sich noch ändern. Weitere Informationen zum Upgrade-Programm inklusive der Links zu den Internetseiten der Hersteller finden Sie in der Bildergalerie.

Fazit: Kaufen Sie jetzt keinen Vista-Computer!

Klare Sache: Wer Windows 7 auf seinem neuen PC oder Notebook haben will, wartet mit dem Kauf des Computers am besten bis zum Verkaufsstart am 22. Oktober 2009. Wer das absolut nicht kann, sollte im Vorfeld auf die genauen Modalitäten des Upgrades beim jeweiligen Hersteller achten. Übrigens: Microsoft bietet ab dem 22. Oktober auch das „Family Pack“ an. Damit lässt sich Windows 7 Home Premium auf drei PCs installieren. Das limitierte Angebot kostet 149,99 statt 359,97 Euro für drei einzelne Versionen.

Aktuelle Fragen zu Windows 7

Gefunden bei Computerbild

Beschlagnahme von E-Mails auf Mailservern erlaubt

Juli 19th, 2009

Verfassungsbeschwerde gescheitert

Die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers ist rechtens. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nun zurückgewiesen.

Laut dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts rechtfertigen die Strafprozessvorschriften der §§ 94 ff. StPO einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG), “wenn dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den sachlichen Erfordernissen einer entsprechenden Ausgestaltung des strafprozessualen Verfahrens Rechnung getragen wird.”

Die “wirksame Strafverfolgung, die Verbrechensbekämpfung und das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren” seien legitime Zwecke, die eine Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses rechtfertigen können.

Dennoch dürfen die Ermittler nicht grenzenlos sammeln. Es müsse sichergestellt werden, dass “Kommunikationsinhalte des höchstpersönlichen Bereichs nicht gespeichert und verwertet, sondern unverzüglich gelöscht werden, wenn es ausnahmsweise zu ihrer Erhebung gekommen ist.” Außerdem sei die “Gewinnung überschießender, für das Verfahren bedeutungsloser Daten” nach Möglichkeit zu vermeiden.

Das Amtsgericht hatte in einem Ermittlungsverfahren gegen Dritte wegen Betrugs und Untreue die Durchsuchung der Wohnung des Beschwerdeführers angeordnet, um dort Unterlagen und Datenträger, insbesondere Textdateien und E-Mails aufzufinden, die als Beweismittel in Betracht kamen.

Der Beschwerdeführer nutzt laut der Umschreibung des Bundesverfassungsgerichts jedoch IMAP und rief die E-Mails nur online ab. Die Ermittler wurden zwar darauf hingewiesen, ein Zugang zum Postfach auf einem Mailserver des Providers wurde ihnen jedoch verweigert. Nach Ansicht des Beschwerdeführers ließ der Durchsuchungsbeschluss dies nicht zu.

Das Amtsgericht ordnete daraufhin die Beschlagnahme der Daten auf dem E-Mail-Account des Beschwerdeführers bei seinem Provider an. Bei diesem wurden die gesamten etwa 2.500 E-Mails des Beschwerdeführers, die seit Januar 2004 bis März 2006 auf dem Mailserver gespeichert worden waren, auf einen Datenträger kopiert und den Ermittlungsbehörden übergeben.

Nach einem Eilantrag des Beschwerdeführers hatte das Bundesverfassungsgericht mit einer einstweiligen Anordnung dem Amtsgericht aufgetragen, die Datenträger, Ausdrucke und Schriftstücke zu versiegeln und in Verwahrung zu nehmen.

Schließlich wurde die Verfassungsbeschwerde aber zurückgewiesen

Vorsicht Falle: Betrügerische Internetseiten

Juli 4th, 2009

Mit Gewinnspielen und vermeintlich kostenlosen Intelligenztests oder Online-Fahrprüfungen locken unseriöse Anbieter Kunden in teure Abo-Fallen.

Das Internet ist Marktplatz, Kommunikationsplattform und Wissensdatenbank, doch neben den seriösen Anbietern tummeln sich im World Wide Web auch Betrüger, die Ihr Geld wollen. Einige haben sich auf eine ganz spezielle Art der Abzocke spezialisiert: Sie locken mit vermeintlich attraktiven Gewinnspielen und kostenlosen Tests. Der Trick: Sie verschleiern die Kosten Ihrer Angebote, scheinbare Gratis-Dienste sind in Wahrheit gebührenpflichtig – und vollkommen überteuert. Diese Internetseiten folgen meist einem bestimmten Schema – wer genau hinschaut, entlarvt die Betrüger mit wenigen Klicks. Folgende Tipps helfen Ihnen dabei:

  • Gehen Sie generell vorsichtig mit Ihren Daten um und geben Sie persönliche Informationen nicht auf verdächtigen Internetseiten preis. So ist beispielsweise bei einem Spritkostenvergleich die Eingabe persönlicher Angaben überflüssig, der Anbieter benötigt lediglich Ihre Postleitzahl, um Tankstellen in Ihrer Nähe anzuzeigen.
  • Seien Sie bei Gewinnspielen und Tests extrem vorsichtig. Geben Sie nicht Ihre Bankverbindung oder Kreditkartennummer an.
  • Scrollen Sie bis ans Ende von Internetseiten und lesen Sie auch das Kleingedruckte.
    Auch wenn es lästig ist: Studieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), achten Sie auf Hinweise zu eventuellen Kosten.
  • Sind Sie sich unsicher, geben Sie den Namen der Internetseite in eine Suchmaschine ein. Oft finden Sie Einträge in Foren oder auf Verbraucherschutzseiten über unseriöse Anbieter.

Tipp: Bei allen Internetgeschäften haben Sie ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, nutzen Sie es! Wenn die Abzocker Ihnen mit Inkasso-Forderungen drohen oder Mahnungen verschicken, widersprechen Sie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Nutzen Sie den COMPUTER BILD-Ratgeber zum Thema Musterbriefe. Sollte sich das Problem auf diese Weise nicht lösen lassen, wenden Sie sich an eine der örtlichen Verbraucherzentralen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Liste unseriöser Internetseiten veröffentlicht. Besonders hinterhältig: Die Abzocker nutzen auch Internetadressen, die „Anti-Abofalle“ oder „Verbraucher wehren sich“ im Namen tragen.

AMD verteilt TWKR-CPUs, verkauft sie aber nicht

Juli 2nd, 2009

Übertakter-Orden in limitierter Auflage auf Basis des Phenom II X4

AMDs neuen Prozessor, den “Phenom II X4 42 Black Edition TWKR”, kann man nicht kaufen, aber vom Chiphersteller geschenkt bekommen. Dafür muss man in der Overclocking-Szene Rekorde vorweisen können und erhält dann die CPU, die besonders hohe Takte und Spannungen aushalten soll. Weniger als 100 der Prozessoren soll es geben.

Bereits Mitte Juni 2009 waren Bilder eines mit “TWKR” beschrifteten Prozessors im Blog des CEO von Maingear aufgetaucht. Das Unternehmen stellt in den USA High-End-PCs her. Die Bezeichnung des Prozessors ist eine Verballhornung von “Tweaker”, englisch für “Schrauber” oder “Bastler”, und genau für diese Zielgruppe ist der mit viel viralem Marketing vorgestellte Prozessor auch gedacht.

Wie AMD Deutschland nun erklärte, werden die TWKR-Prozessoren kein kommerziell erhältliches Produkt. Es handelt sich vielmehr um handverlesene CPUs, die Übertaktungsprofis zur Verfügung gestellt werden. Die sollen damit immer neue Frequenzrekorde aus den AMD-Prozessoren holen. Bereits Anfang 2009 hatte AMD auf einer Veranstaltung am Rande der CES einen Phenom II mit flüssigem Helium auf 6,5 GHz getrieben.

Intels Core i7 erreicht diese Frequenzen bisher noch nicht. Angeblich soll AMD beim Design des Phenom II einige Funktionen für den Betrieb bei sehr geringen Temperaturen eingebaut haben. Der Core i7 soll dagegen unter einem “Cold Bug” leiden. Diese Eigenschaften interessieren aber nur die Overclocker, denen es nicht allein um Rechenleistung, sondern um die Frequenz an sich geht. Mit Luftkühlung ist ein Core i7 bei gleichem Takt in fast allen Tests schneller als ein Phenom II.

Die erste TWKR-CPU läuft nominal mit nur 2,0 GHz und basiert auf dem Deneb-Die wie die Serienprodukte auch. Laut AMD Deutschland entspricht die Modellnummer “42″ dabei keinem Schema, sondern ist eine Anspielung auf die Verwendung dieser Zahl im Roman ‘Per Anhalter durch die Galaxis’. Dort berechnet der größte Computer des Universums in 7,5 Millionen Jahren die 42 als Antwort auf die Frage “nach dem Leben, dem Universum und allem” - ein typischer Nonsensscherz des Autors Douglas Adams, der viel Raum für Interpretationen lässt.

Die TWKRs verschickt AMD in einer Holzkassette, was den Prozessor wie einen Übertakter-Orden wirken lässt. Der Aufdruck der CPU enthält nicht die üblichen Markierungen wie die Bestellnummer, aber den unmissverständlichen Hinweis: “Nicht für den Verkauf”. Es bleibt abzuwarten, ob die TWKR doch den Weg zu eBay finden - und welche Preise sie dort erzielen.

Gericht schränkt Handel mit Gebrauchtsoftware ein

Juli 2nd, 2009

Gebündelte Software darf nicht separat vertrieben werden

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat gestern eine einstweilige Anordnung gegen usedSoft erlassen. Dem Gebrauchtsoftwarehändler wird untersagt, Lizenzen für Programme eines Schweizer Herstellers von der Originalhardware losgelöst zu vertreiben.

UsedSoft muss einen weiteren juristischen Rückschlag hinnehmen. Gestern verbot das Oberlandesgericht Düsseldorf dem Unternehmen den Handel mit Softwarelizenzen eines Schweizer Herstellers vorläufig. Das OLG hob damit eine anders lautende Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf von Ende November 2008 auf.

Anders als das Landgericht sah es das Oberlandesgericht als unzulässig an, dass usedSoft die ursprünglich nur vorinstalliert verkaufte Software zur Verwaltung von Stamm- und Abrechnungsdaten in Anwaltskanzleien auf CD-ROM kopiert und separat vertreibt.

Der Schweizer Hersteller bietet sein Produkt in Deutschland nur über Distributoren an, die das Programm vorinstalliert auf PC-Hardware an Endkunden vertreiben. Einen Einzelverkauf der Software an Endkunden verbietet der Vertrag den Distributoren ausdrücklich. Gegen den Handel mit seiner Software durch usedSoft klagte der Hersteller vor Gericht und setzte sich vorerst durch.

UsedSoft stellte sich auf den Standpunkt, dass mit dem Verkauf der PCs mit der vorinstallierten Software das Verbreitungsrecht des Herstellers erschöpft sei. Ein separater Weiterverkauf der Software sollte durch den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz abgedeckt sein, meint usedSoft. Der Erlass der einstweiligen Anordnung durch das OLG Düsseldorf legt den Schluss nahe, dass das Gericht anderer Meinung sein könnte.

In einer Pressemitteilung warnt usedSoft allerdings vor voreiligen Schlussfolgerungen: “Die Entscheidung des OLG Düsseldorf […] gilt ausschließlich für die OEM-Lizenzen einer Spezial-Software für Rechtsanwälte. […] usedSoft hat den Handel mit diesen Lizenzen vorerst eingestellt. Allerdings sind ohne Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung sämtliche Mutmaßungen verfrüht. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Aussagen zum Erschöpfungsgrundsatz.”

Die deutsche Microsoft-Tochter, mit der sich usedSoft schon häufiger vor Gericht um die Zulässigkeit des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen gestritten hat, begrüßte den Erlass der einstweiligen Anordnung. Microsoft-Justiziarin Swantje Richters: “Wir begrüßen das Urteil. Die konkreten Auswirkungen auf den Handel mit gebrauchter Software können wir jedoch erst nach Einblick in die detaillierte Urteilsbegründung kommentieren. Es zeigt sich jedoch erneut, dass die Gerichte den Schutz von geistigem Eigentum sehr hoch bewerten.”

Der Handel mit gebrauchten OEM-Lizenzen für im Einzelhandel separat vertriebene OEM-Software ist von der Entscheidung des OLG Düsseldorf nicht betroffen. Der Bundesgerichtshof hatte vor neun Jahren entschieden, dass für sogenannte System-Builder-Varianten von Standardsoftware der Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechts gilt. Der Weiterverkauf solcher Lizenzen ist seitdem auch ohne Genehmigung des Softwareherstellers zulässig.

Firefox 3.5 steht zum Download bereit

Juli 2nd, 2009

Mozillas Browser bringt zahlreiche Neuerungen

Mozillas neuer Browser Firefox 3.5 steht ab sofort zum Download bereit. Die neue Version ist deutlich schneller als der Vorgänger und hat neue Funktionen wie Private-Browsing und Geolocation, unterstützt Neuerungen aus HTML 5 und spielt Ogg-Videos ohne Plug-ins ab.

Bei Mozilla spricht man im Zusammenhang mit Firefox 3.5 von einem “großen Upgrade für das Web selbst” und versucht damit deutlich zu machen, dass der Browser umfangreiche Änderungen mitbringt. Dies soll auch der Sprung auf die Versionsnummer 3.5 ausdrücken, denn ursprünglich war die Veröffentlichung als Firefox 3.1 geplant.

So wartet der Browser unter anderem mit Funktionen auf, die HTML 5 entnommen sind, dazu gehören Offlineressourcen, Web Storage, Web Worker und das Geolocation API. Zudem kann der Browser in Webseiten direkt mit Audio- und Videotags eingebettete Ogg-Dateien abspielen. Plug-ins wie Flash sind dazu nicht notwendig. Für mehr Geschwindigkeit sorgt die neue JavaScript-Engine TraceMonkey. Zwar ist Firefox 3.5 damit deutlich schneller als der Vorgänger, lag in unseren Benchmarks aber hinter Safari 4 und Chrome 2.

Eine detaillierte Übersicht der Neuerungen in Firefox 3.5 bietet der Artikel “Firefox 3.5 - die Neuerungen im Detail” . Ab sofort steht der Browser unter www.mozilla.com für Windows, Linux und MacOS X zum Download bereit.

Quelle: Golem.de